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In einer aktuellen, nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 23.03.2010, Az.: 310 O 155/08 und 308 O 175/08) wurde der Musiker Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt als „Bushido“, wegen Verletzung von Urheberrechten zur Zahlung von Schadensersatz und Vernichtung verurteilt.
Dies hat insbesondere zur Folge, dass der Musiker insgesamt 13 Musikwerke, die auf verschiedenen Cd´s veröffentlicht wurden, nicht mehr zum Verkauf anbieten darf bzw.die bereits im Handel befindlichen Werke zurückrufen und vernichten muss. Der Musiker hat sich bei den betroffenen Werken ohne Zustimmung urheberechtlich geschützter Tonfolgen bedient. Dies stelle nach Ansicht des Gerichts eine Urheberrechtsverletzung dar.
Sobald das schriftliche Urteil hier vorliegt, kann eingeschätzt werden, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die zahlreichen vergangenen und zukünftigen Abmahnungen des Musikers haben könnte.
Fortsetzung folgt.....
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Felix Barth
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4 Kommentare
Kommentar von Marco Gaglio
zum Beitrag Bushido: Wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt
Ich finde es ein wenig unqualifiziert pauschal auf "Rapper" zu verweisen, zumal Bushido in Rapkreisen selbst sehr viel Hohn für das Urteil erhalten halt. Man sollte Rapper nicht pauschal als dumm... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Bushido: Wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt
... Halt ein echter Gangster:-) ...
Kommentar von Dr. Jones
zum Beitrag Bushido: Wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt
Wer mit Steinen wirft sollte nicht im Glashaus sitzen.
Kommentar von Carla
zum Beitrag Bushido: Wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt
Das ist ja mal lustig! Der Herr Bushido, seines Zeichens "Erfinder" des Bushido-Abmahn-Modells, erfährt nun einmal wie es ist auf der anderen Seite zu stehen. Ganz zu schweigen vom Anstandsgefühl,... » Weiterlesen
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