Bushido: Wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

von RA Felix Barth, 24.03.2010, 12:34 Uhr
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In einer aktuellen, nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 23.03.2010, Az.: 310 O 155/08 und 308 O 175/08) wurde der Musiker Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt als „Bushido“, wegen Verletzung von Urheberrechten zur Zahlung von Schadensersatz und Vernichtung verurteilt.

Dies hat insbesondere zur Folge, dass der Musiker insgesamt 13 Musikwerke, die auf verschiedenen Cd´s veröffentlicht wurden, nicht mehr zum Verkauf anbieten darf bzw.die bereits im Handel befindlichen Werke zurückrufen und vernichten muss. Der Musiker hat sich bei den betroffenen Werken ohne Zustimmung urheberechtlich geschützter Tonfolgen bedient. Dies stelle nach Ansicht des Gerichts eine Urheberrechtsverletzung dar.

Sobald das schriftliche Urteil hier vorliegt, kann eingeschätzt werden, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die zahlreichen vergangenen und zukünftigen Abmahnungen des Musikers haben könnte.

Fortsetzung folgt.....

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Felix Barth
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Leser-Kommentare

4 Kommentare

zu: Wer anderen eine Grube gräbt

06.04.2010, 16:57 Uhr

Kommentar von Marco Gaglio zum Beitrag Bushido: Wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

Ich finde es ein wenig unqualifiziert pauschal auf "Rapper" zu verweisen, zumal Bushido in Rapkreisen selbst sehr viel Hohn für das Urteil erhalten halt. Man sollte Rapper nicht pauschal als dumm... » Weiterlesen

Ohne Titel

01.04.2010, 12:11 Uhr

Kommentar von Unbekannt zum Beitrag Bushido: Wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

... Halt ein echter Gangster:-) ...

Geschieht im ganz Recht

25.03.2010, 11:15 Uhr

Kommentar von Dr. Jones zum Beitrag Bushido: Wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

Wer mit Steinen wirft sollte nicht im Glashaus sitzen.

Wer anderen eine Grube gräbt...

25.03.2010, 07:28 Uhr

Kommentar von Carla zum Beitrag Bushido: Wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

Das ist ja mal lustig! Der Herr Bushido, seines Zeichens "Erfinder" des Bushido-Abmahn-Modells, erfährt nun einmal wie es ist auf der anderen Seite zu stehen. Ganz zu schweigen vom Anstandsgefühl,... » Weiterlesen

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