Leitfaden: Lichtquellen ab dem 01.09.2021 im Internet richtig kennzeichnen
Zum 01.09.2021 wird die neue EU-Verordnung 2019/2015 die Anforderungen an eine rechtskonforme Kennzeichnung von Leuchtmitteln vollständig reformieren, fortan allgemein „Lichtquellen“ (also u.a. Lampen, umgebende Produkte mit fest verbauten Leuchtmitteln, LED-Strips) erfassen und unterschiedliche Pflichtspektren für verschiedene Darstellungsformate (Werbung und technisches Werbematerial, Angebote) etablieren. Wie Lichtquellen im Internet künftig korrekt zu kennzeichnen sind und welche verschiedenen Informationspflichten für die unterschiedlichen Darstellungsformate gelten, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Leitfaden auf.