FAQ: Gewährleistungsrecht/Mängelhaftung bei Verträgen über digitale Produkte ab 2022
Bei Verträgen über die Bereitstellung von digitalen Produkten gelten im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen seit Januar 2022 besondere Regelungen. Für solche Verträge ist dadurch ein umfassender, eigenständiger Regelungsbereich im BGB entstanden. Dies betrifft ganz besonders das bei Mängeln anwendbare Gewährleistungsrecht. Die IT-Recht Kanzlei gibt in diesem Beitrag einen umfassenden Überblick über die Einzelheiten des neuen Gewährleistungsrechts bei Verträgen über digitale Produkte.