AG Hamburg: Kein Schadensersatz aus DSGVO wegen einmaliger Spam-Werbung
E-Mail-Werbung, die ohne Einwilligung des Betroffenen erfolgt, wird meist als belästigend und störend empfunden. Laut AG Hamburg-Bergedorf steht Betroffenen in solchen Fällen zwar ein Unterlassungsanspruch zu, allerdings kann kein Schadensersatz verlangt werden.
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