08.08.2007 |
Vergabeunterlagen
Nachträgliche Änderung der Verdingungsunterlagen unter Umständen zulässig
Das Bundeskartellamt hat mit Beschluss vom 27. März 2007 (VK 2 – 18/07) eine Fragestellung beantwortet, die Vergabestellen immer wieder Probleme bereitet. Es hatte nämlich zu entscheiden, ob Verdingungsunterlagen nachträglich verändert werden können.