OLG Frankfurt a.M.: Irreführung durch fehlerhafte Preisangabe nach Mitarbeiterirrtum
Ein online angegebener Preis, der objektiv zu niedrig und daher falsch ist, stellt grundsätzliche eine wettbewerbswidrige Irreführung dar. Ob dies aber auch für den Fall gilt, dass ein Mitarbeiter aufgrund eines Eingabefehlers versehentlich einen falschen Preis ausweist, musste jüngst das OLG Frankfurt a.M. beurteilen. Lesen Sie im Folgenden mehr zur Entscheidung.