Der IT- Recht Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen im Auftrag des Herrn Hartmut Wagner (Brücken-Apotheke) wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße vor – betroffen hiervon sind Apotheker, die Waren über das Internet anbieten. Gegenstand der Abmahnungen sind angebliche Impressumsverstöße, fehlende Deklarationen von Zusatzstoffen, Preiswerbeverstöße, Verstöße gegen das Versandhandelsverbot bestimmter Arzneimittel und Verstöße gegen das BtMG.
In der Abmahnung wird der Adressat u.a. aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Daneben macht der Abmahner auch einen Auskunfts- und Gewinnabschöpfungsanspruch geltend. Was soll man von diesen Abmahnungen halten?
Die uns bislang vorliegenden Abmahnungen des Herrn Hartmut Wagner (Brücken-Apotheke) zeichnen sich durch die Verwendung von Textbausteinen aus und beschäftigen sich inhaltlich mit immer vergleichbaren Sachverhalten. Auffällig sind zudem die extrem hoch angesetzten Gegenstandswerte, die ein Vielfaches der üblichen wettbewerbsrechtlich gängigen Gegenstands- bzw. Streitwerten entprechen. Zudem ist erstaunlich, dass die beigefügten Vollmachten Auffälligkeiten hinsichtlich des Datums und Sachbezeichnung aufweisen.
Wie sollten Sie als Betroffener weiter vorgehen?
1. Zahlen Sie erst einmal nicht die geltend gemachten Kosten der Gegenseite!
2. Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung! Diese Unterlassungserklärung stellt einen zivilrechtlichen Vertrag dar, welcher mindestens 30 Jahre Gültigkeit besitzt. Zudem sind die vorfomulierten Unterlassungserklärungen oft nachteilig formuliert, so dass die Gefahr besteht, dass Sie sich zum mehr verpflichten, als Sie eigentlich müssten.
3. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der kurzen Frist anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – es sind dabei alle rechtlichen Argumente für und wider abzuwiegen, um zu einer v.a. wirtschaftlich vertretbaren Lösung für den Abgemahnten zu gelangen. Außerdem sollte auch geprüft werden, ob möglicherweise ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen vorliegt!
Achtung: Wegen der hohen Gegenstandswerte ist das finanzielle Risiko für den Abgemahnten in den genannten Abmahnfällen entsprechend hoch – es besteht daher dringender Handlungsbedarf!
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