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Ja, hierzu das OLG Rostock, Urteil v. 25.05.2011, Az. 2 U 2/11:
Die VO (EG) Nr. 1924/2006 wird allgemein als Marktverhaltensregel angesehen (z.B. Ebert-Weidenfeller, in: Götting/Nordemann § 4 Rn. 11.76). Die Antragsgegnerin wendet sich jedoch gegen eine pauschale Betrachtung und meint, es komme darauf an, ob genau die in Rede stehende Vorschrift des Art. 10 Abs. 2 lit. a eine Marktverhaltensregel sei. Ihre Auffassung, dies ergebe sich nicht aus der Judikatur, findet jedoch in den von ihr herangezogenen Entscheidungen keine Stütze. Das LG Düsseldorf (GRUR-RR 2008, 439) betont sogar, dass das gesamte lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsrecht wettbewerbsbezogene Marktverhaltensregeln seien (Tz. 36 in juris). Das KG (25.09.2009 - 5 U 70/08) und das OLG Zweibrücken (02.07.2010 - 4 U 184/09) bezeichnen jeweils den Art. 10 insgesamt als gesetzliche Vorschrift iSd § 4 Nr. 11 UWG. Das OLG Nürnberg (15.9.2008 - 3 U 23/08) äußert sich nicht dazu, ob die gesamte VO (EG) Nr. 1924/2006 oder nur einzelne Vorschriften aus ihr als Marktverhaltensregeln in Betracht kommen. Der Senat folgt der Auffassung von Judikatur und Literatur, dass die hier einschlägige Vorschrift des Art. 10 Abs. 2 lit. a VO (EG) Nr. 1924/2006 eine Marktverhaltensregel darstellt. Diese konkrete Vorschrift ist genauso eine wettbewerbsbezogene Marktverhaltensregel wie die übrigen Teile des § 10 der Verordnung.
Und das OLG Stuttgart (Urteil vom 02.03.2011, Az. U 61/10):
Die speziellen Werbeverbote der VNGA sind Marktverhaltensregelungen i. S. v. § 4 Nr. 11 UWG (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2010, 291; Köhler in Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 11.137 a und mit zutreffender ausführlicher Begründung in ZLR 2008, 135, 140 f.; Harte/Henning, UWG, 2. Aufl. 2009, § 4 Rdnr. 104; Hagenmeyer, WRP 2010, 492, 499 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung in Fn. 58).
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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1 Kommentar
Kommentar von Joachim
zum Beitrag Health-Claims-Verordnung: Kommentar, Rechtsprechungsübersicht und FAQ
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