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Hinweis: Berücksichtigt wurde die Richtlinie 2002/31/EG.
Modellname/-kennzeichen der Lichtquelle / Gerätetyp
Leistungsdaten:
--> Energie-Effizienzklasse: z.B. B
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).
--> Lichtstrom der Lampe: z.B. 1000 Lumen
Lichtstrom der Lampe, ausgedrückt in Lumen (lm), ermittelt nach dem Prüfverfahren, das in Artikel 1 Absatz 4 der Durchführungs-Richtlinie 98/11/EG festgelegt ist
--> Leistungsaufnahme: z.B. 40 Watt
Eingangsleistungsaufnahme der Lampe, ausgedrückt in Watt (W), ermittelt nach demselben Prüfverfahren
--> Mittlere Nennlebensdauer der Lampe: z.B. 1100 h
Mittlere Nennlebensdauer der Lampe, ausgedrückt in Stunden (h), ermittelt nach demselben Prüfverfahren. Wenn im Katalog keine anderen Angaben zur Lebensdauer der Lampe gemacht werden, kann diese Angabe entfallen.
Hinweise:
Die Kennzeichnungspflicht gilt für mit Netzspannung betriebene Haushaltslampen (Glühlampen und Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät) und Haushaltsleuchtstofflampen (einschließlich ein- und zweiseitig gesockelte Lampen und Lampen ohne integriertes Vorschaltgerät), selbst wenn diese nicht zur Verwendung im Haushalt vermarktet werden.
Mit Netzstrom betrieben sind alle Haushaltslampen, die zu ihrem Betrieb an das Stromnetz angeschlossen werden können, mag die Netzspannung von 230 Volt auch für den Betrieb der Lampe auf eine niedrigere Spannung transformiert werden. Hierzu hat das LG Hamburg mit Urteil vom 09.07.2010 (Az. 406 O 232/09) wie folgt Stellung genommen:
Vom Geltungsbereich der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen sind insoweit lediglich Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z. B. Batterien, vermarktet werden. Daraus ergibt sich, dass es für die Frage nach dem Betrieb mit Netzspannung auf die Energiequelle ankommt und nicht darauf, ob der aus dieser fließende Strom noch transformiert wird, bevor er die Lampe zum Leuchten bringt. Auch bei der aus Anlage EV6 ersichtlichen Halogenlampe GY 6 handelt es sich daher um eine der Kennzeichnungspflicht nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung unterliegende Lampe, bei der der Antragsgegner unter Verstoß gegen die EnVKV die Energieeffiziensklasse nicht aufgeführt hatte."
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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2 Kommentare
Kommentar von Rico Neitzel
zum Beitrag EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010)
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Im aktuellen Geschehen sind wir nun über folgender Frage gespalten: Wie genau soll diese Kennzeichnung auf einer... » Weiterlesen
Kommentar von Garry Wilhelmy
zum Beitrag EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010)
Oh Gott, oh Gott! Bei dieser Flut an Kennzeichnungsvorschriften lässt man wohl besser die Finger vom Haushaltsgeräte-Verkauf. Das muss man ja regelrecht studieren. Ganz zu schweige von dem... » Weiterlesen
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
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