EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010)

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 04.08.2010, 15:20 Uhr
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Achtes Thema: Kennzeichnung von Klimageräten

Frage: Wie sind Klimageräte ordnungsgemäß zu kennzeichnen?

Notwendige Kennzeichnung:

Modellname/-kennzeichen des Klimageräts /Gerätetyp


Leistungsdaten:


--> Energie-Effizienzklasse: z.B. A
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).


--> Näherungswert für den jährlichen Energieverbrauch bei durchschnittlich 500 Betriebsstunden: z.B. 414 kW
Ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 (der Richtlinie 2002/31/EG) genannten harmonisierten Normen


--> Kühlleistung, definiert als Kühlkapazität des Geräts in kW im Kühlbetrieb bei Volllast: z.B. 2,4 kW
Ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 (der Richtlinie 2002/31/EG) genannten harmonisierten Normen


--> Energieeffizienzgröße des Geräts im Kühlbetrieb bei Volllast: z.B. 2,9
Ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen


--> Gerätetyp: „Nur Kühlung“ oder „Kühlung/Heizung“?


--> Kühlungsart: „Luftkühlung“ oder „Wasserkühlung“?


--> Heizleistung (nur bei Geräten mit Heizfunktion), definiert als Heizkapazität des Geräts in kW im Heizbetrieb bei Volllast: z.B. 9,4 kW
Ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 (der Richtlinie) genannten harmonisierten Normen


--> Energie-Effizienzklasse der Heizfunktion (nur bei Geräten mit Heizfunktion): z.B. A
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).


--> Geräuschemissionen bei Standardbetrieb: xx db
Geräuschemissionen bei Standardbetrieb in Dezibel, ermittelt gemäß der Richtlinie 86/594/EWG
Hinweis: Angaben über Geräuschemissionen sind gemäß RL 86/594/EWG zu ermitteln. Diese Angaben sind jedoch nur zu machen, wenn der Schalleistungspegel des Haushaltsgeräts 80 dB (A) überschreitet, es sei denn, daß Gerät ist ausschließlich für industrielle oder gewerbliche Zwecke bestimmt.

Hinweis: Berücksichtigt wurde die Richtlinie 2002/31/EG.

Neuntes Thema: Kennzeichnung von Haushaltslampen

Frage: Wie sind Haushaltslampen ordnungsgemäß zu kennzeichnen?

Notwendige Kennzeichnung:

Modellname/-kennzeichen der Lichtquelle / Gerätetyp


Leistungsdaten:


--> Energie-Effizienzklasse: z.B. B

Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).


--> Lichtstrom der Lampe: z.B. 1000 Lumen

Lichtstrom der Lampe, ausgedrückt in Lumen (lm), ermittelt nach dem Prüfverfahren, das in Artikel 1 Absatz 4 der Durchführungs-Richtlinie 98/11/EG festgelegt ist


--> Leistungsaufnahme: z.B. 40 Watt

Eingangsleistungsaufnahme der Lampe, ausgedrückt in Watt (W), ermittelt nach demselben Prüfverfahren


--> Mittlere Nennlebensdauer der Lampe: z.B. 1100 h

Mittlere Nennlebensdauer der Lampe, ausgedrückt in Stunden (h), ermittelt nach demselben Prüfverfahren. Wenn im Katalog keine anderen Angaben zur Lebensdauer der Lampe gemacht werden, kann diese Angabe entfallen.


Hinweise:

  • Berücksichtigt wurde die Richtlinie 98/11/EG.
  • Das LG Bielefeld hat  kürzlich (Beschluss, Az.16 O 112/09) entschieden, dass es wettbewerbswidrig sei, über das Internet im Sinne des § 3 Abs. 1 EnVKV kennzeichnungspflichtige Haushaltslampen und Haushaltsleuchtstofflampen anzubieten oder zu vertreiben, ohne diese mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen sowie zusätzlichen Angaben zu kennzeichnen.

Frage: Welche Haushaltslampen sind überhaupt kennzeichnungspflichtig?

Die Kennzeichnungspflicht gilt für mit Netzspannung betriebene Haushaltslampen (Glühlampen und Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät) und Haushaltsleuchtstofflampen (einschließlich ein- und  zweiseitig gesockelte Lampen und Lampen ohne integriertes Vorschaltgerät), selbst wenn diese nicht zur Verwendung im Haushalt vermarktet werden.

Mit Netzstrom betrieben sind alle Haushaltslampen, die zu ihrem Betrieb an das Stromnetz angeschlossen werden können, mag die Netzspannung von 230 Volt auch für den Betrieb der Lampe auf eine niedrigere Spannung transformiert werden. Hierzu hat das LG Hamburg mit Urteil vom 09.07.2010 (Az. 406 O 232/09) wie folgt Stellung genommen:

Vom Geltungsbereich der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen sind insoweit lediglich Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z. B. Batterien, vermarktet werden. Daraus ergibt sich, dass es für die Frage nach dem Betrieb mit Netzspannung auf die Energiequelle ankommt und nicht darauf, ob der aus dieser fließende Strom noch transformiert wird, bevor er die Lampe zum Leuchten bringt. Auch bei der aus Anlage EV6 ersichtlichen Halogenlampe GY 6 handelt es sich daher um eine der Kennzeichnungspflicht nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung unterliegende Lampe, bei der der Antragsgegner unter Verstoß gegen die EnVKV die Energieeffiziensklasse nicht aufgeführt hatte."

Frage: Welche Lampen sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen?

  • Lampen mit einem Lichtstrom von über 6500 Lumen (lm)
  • Lampen mit einer Leistungsaufnahme von unter 4 Watt (W)
  • Reflektorlampen
  • Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z.B. Batterien, vermarktet werden
  • Lampen, die nicht in erster Linie für die Erzeugung sichtbaren Lichts (im Wellenlängenbereich zwischen 400 und 800 nm) vermarktet werden
  • Lampen, die als Teil eines Gerätes vermarktet werden, dessen Hauptverwendungszweck nicht die Erzeugung von Licht ist. Wenn die Lampe jedoch getrennt zum Kauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten oder ausgestellt wird (z.B. als Ersatzteil), fällt sie wieder unter die Kennzeichnungspflicht.
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Leser-Kommentare

2 Kommentare

Wie muss die Kennzeichnung im Detail aussehen?

23.01.2012, 15:34 Uhr

Kommentar von Rico Neitzel zum Beitrag EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010)

Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Im aktuellen Geschehen sind wir nun über folgender Frage gespalten: Wie genau soll diese Kennzeichnung auf einer... » Weiterlesen

Haushaltsgeräte

31.01.2010, 10:25 Uhr

Kommentar von Garry Wilhelmy zum Beitrag EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010)

Oh Gott, oh Gott! Bei dieser Flut an Kennzeichnungsvorschriften lässt man wohl besser die Finger vom Haushaltsgeräte-Verkauf. Das muss man ja regelrecht studieren. Ganz zu schweige von dem... » Weiterlesen

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