40-Euro-Klausel: Rücksendung in mehreren Paketen

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) und Fabian Karg , 26.05.2011, 09:13 Uhr
Druckvorschau


Dem Verbraucher dürfen die Kosten für die Rücksendung einer Ware nach erfolgtem Widerruf auferlegt werden, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro gekostet hat. Doch was passiert wenn der Verbraucher mehrere Waren bestellt und diese in verschiedenen Paketen zurücksendet? Wer hat dann die Kosten der Rücksendung zu tragen?


Wurden dem Kunden die Rücksendekosten vertraglich auferlegt, so hat dieser selbige nach § 357 Abs. 2 S. 3 BGB zu tragen, wenn der Bruttopreis der zurückgesendeten Waren nicht höher als 40 Euro ist.

Auch wenn mehrere Waren bestellt werden, ist immer der Preis der zurückgesendeten Ware/n maßgeblich.

Der teilweise Widerruf einer Bestellung ist nach überwiegender Ansicht aus Gründen des Verbraucherschutzes möglich, so auch das AG Wittmund mit Urteil vom 13.03.2008  (Az.: 4 C 661/07).

Beispiel:

Kunde bestellt 5 Sachen zum Gesamtpreis von 250 Euro; dabei kosten drei Stück je 60 Euro und zwei je 35 Euro. Zunächst widerruft der Kunde seinen Vertrag hinsichtlich zwei der 60 Euro Produkte und sendet diese zurück. Einige Tage später wird auch vom Widerrufsrecht eines der 35 Euro Produkte Gebrauch gemacht und dieses separat zurückgesendet. Wer trägt die jeweiligen Versandkosten?

Sendung 1 mit Gesamtwert von 120 Euro: Unternehmer muss Rücksendekosten tragen
Sendung 2 mit Gesamtwert von 35 Euro: Verbraucher trägt Kosten der Rücksendung

Fazit:

Es kommt immer auf den Wert der konkret zurückgesendeten Ware an, auch wenn der Wert der gesamten Bestellung deutlich über 40 Euro lag.

Unter Mitwirkung von:
Fabian Karg
(jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei)
Kommentar schreiben

Ihr Ansprechpartner

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

m.keller@it-recht-kanzlei.de

Max-Lion Keller
Twitter Alle News kompakt auch bei Twitter:
http://twitter.com/itrechtkanzlei

Leser-Kommentare

9 Kommentare

Schönes Beispiel, ABER:

13.03.2012, 20:15 Uhr

Kommentar von Severin zum Beitrag 40-Euro-Klausel: Rücksendung in mehreren Paketen

eine weitere Möglichkeit gibt es auch noch zu betrachten. Der Käufer widerruft aus seiner Bestellung den 60 Euro Artikel und den 35 Euro Artikel und sendet beides zusammen in einem Paket zurück. Auch... » Weiterlesen

Schönes Beispiel, ABER:

13.03.2012, 20:04 Uhr

Kommentar von Severin zum Beitrag 40-Euro-Klausel: Rücksendung in mehreren Paketen

Was ist wenn der Kunde die zwei Artikel zu je 35 Euro widerruft? Muss der Käufer oder der Verkäufer die Rücksendekosten tragen? Amazon sieht es beispielsweise so, dass der Warenwert der Einzelware... » Weiterlesen

Amazon und 40 € Klausel

25.01.2012, 22:57 Uhr

Kommentar von Ralf zum Beitrag 40-Euro-Klausel: Rücksendung in mehreren Paketen

Bei Amazon ist es derzeit so, das man bei einer gemeinsamen Rücksendung von sagen wir 2 Artikeln, welche zusammen über 40 € Wert sind, jedoch einzeln jeweils einen Wert von unter 40 € haben, die... » Weiterlesen

2 Waren à 21 €?

01.01.2012, 12:43 Uhr

Kommentar von Karla Morgenrot zum Beitrag 40-Euro-Klausel: Rücksendung in mehreren Paketen

Und wie liegt der Fall bei einer Rücksendung in einem Paket von zwei Waren à 21 €? In meinem Fall handelt es sich um eine Bestellung bei e-bay. Besten Dank,

Warenwert jeder einzelnen Sache?

28.10.2011, 12:03 Uhr

Kommentar von Maik zum Beitrag 40-Euro-Klausel: Rücksendung in mehreren Paketen

Bisher haben wir immer den Kunden die Rücksendung bezahlt, wenn der Warenwert aller zurückgesendeten Artikel über 40 Euro war. Heute habe ich diesen Beitrag... » Weiterlesen

Das wichtigste Beispiel fehlt

27.09.2011, 11:45 Uhr

Kommentar von Willi Wagner zum Beitrag 40-Euro-Klausel: Rücksendung in mehreren Paketen

Das entscheidende Beispiel fehlt. Wie ist der Bergriff "Sache" zu verstehen, als einzelner Artikel oder als Gesamtinhalt des paketes. Wen 1 Artikel über 60,- Euro und 1 Artikel über 35,- Euro in... » Weiterlesen

» Alle 9 Kommentare ansehen
Kommentar schreiben

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.

Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?

» Weitere Informationen

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de