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Wettbewerbswidrig, so das OLG Hamm (Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 U 208/09):
Der Verfügungsanspruch des Antragstellers hinsichtlich der Angaben zur Mehrwertsteuer und zu den Versandkosten folgt aus §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG, 1 PAngV. Unstreitig finden sich die entsprechenden Hinweise auf diese Kostenbestandteile erst am Ende des Scroll-Vorganges. Die Verteidigung der Antragsgegnerin trifft nicht den Kern des Vorwurfes. Es kommt nicht darauf an, ob unabhängig von der Länge der Angebotsseite diese Angaben noch auf der Angebotsseite sich mehr oder weniger zufällig finden lassen. Insoweit mag der Leitsatz des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung Versandkosten (GRUR 2008, 84) missverständlich sein, wenn es dort heißt, dass gegen die Preisangabenverordnung nicht verstoßen wird, wenn nicht schon auf derselben Seite auf Mehrwertsteuer und Versandkosten hingewiesen wird. Entscheidend ist die Zuordnung dieser Angaben zum Preis. Diese Zuordnung muss augenfällig sein, wie immer sie im Einzelfall auch ausgestellt sein mag (BGH GRUR 2008, 532 - Umsatzsteuerhinweis; OLG Hamburg GRURRR 2009, 268). Das ist hier eben nicht der Fall. Die entsprechenden Angaben kommen erst ganz zum Schluss auf der Angebotsseite, wo sie niemand mehr vermutet angesichts des zwischenzeitlichen weiteren Informationsmaterials, das keine Erläuterungen mehr zum Preis enthält. Der Link neben dem Entchen (vgl. Bl. 48 d.A.) betrifft Artikelinformationen und Serviceleistungen, also nicht die Preisinformationen. Vor allem aber kann der Besteller die Entchen schon in den Warenkorb legen, ohne sich bis zum Ende der Angebotsseite durchgescrollt zu haben. Schon das allein ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes "Versandkosten" (GRUR 2008, 84) ausreichend, um einen Verstoß zu begründen. Entsprechendes gilt für den Mehrwertsteuerhinweis."
Nicht wettbewerbswidrig, so das OLG Hamm (Urteil vom 10.12.2009, Az. 4 U 156/09):
"Denn der Verbraucher muss den angegebenen Grundpreis lediglich mit 10 multiplizieren, um zu dem von der Preisangabenverordnung eigentlich geforderten Grundpreis pro Liter zu kommen. Mithin betrifft der gerügte Verstoß nicht die Preiswahrheit, sondern nur die Preiklarheit. Diese Preisklarheit ist hier aber praktisch nicht beeinträchtigt. Denn solche einfachen Rechenoperationen sind dem Verbraucher zuzumuten (Senatsurteil vom 01.12.2009 - Az. 4 U 106/09 m.w.N.). Die genaue Befolgug der vorgeschriebenen Preisangaben darf nicht zum Selbstzweck werden. Es ist hier Sinn und Zweck zu berücksichtigen, nämlich durch klare Preisangaben dem Verbraucher den Preisvergleich zu ermöglichen und zu erleichtern. Dieser Preisvergleich anhand einheitlicher Grundpreisangaben ist dem Verbraucher aber auch dann ohne Weiteres möglich, wenn er durch denkbar einfache Rechenoperationen wie hier zu dem eigentlichen Vergleichspreis kommen kann." (Mehr Informationen zu Thema siehe hier).
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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5 Kommentare
Kommentar von Paulchen Panther
zum Beitrag Preisangabenverordnung: Wie haben Händler im Internet Preise darzustellen? – FAQ
Kleingewerbetreibende werden mal wieder gar nicht in der Darstellung berücksichtigt. Sie stellen kein + Mrw-Str. dazu.
Kommentar von Susanne Weber
zum Beitrag Preisangabenverordnung: Wie haben Händler im Internet Preise darzustellen? – FAQ
Hallo, wenn ich Tee in 100 Gramm Packungen gewerblich über Ebay verkaufe, muß ich dann auch den Grundpreis angeben? Der Käufer gibt in dem Fall nur die Stückzahl ein, wenn er kauft. Lg.
Kommentar von Schmitz
zum Beitrag Preisangabenverordnung: Wie haben Händler im Internet Preise darzustellen? – FAQ
Reicht die Angabe: "Sie erhalten mit der Ware eine Rechnung ohne ausgewiesen Mehrwertsteuer, da für Kleinunternehmer gem. § 19 Abs. 1 USTG (Kleinunternehmerbesteuerung) gilt, und somit keine... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Preisangabenverordnung: Wie haben Händler im Internet Preise darzustellen? – FAQ
Gibt es hierzu eine Antwort oder ist die Frage nicht fragenswert? Denn zur Lösung all unserer Probleme mit den Grundpreisen z. T. noch mit Varianten wäre doch: immer ein Set anzubieten, in dem immer... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Preisangabenverordnung: Wie haben Händler im Internet Preise darzustellen? – FAQ
Hallo Herr Keller, was ist in folgendem Fall zu tun: Verkauft wird ein Reinigungsset bestehend aus einem flüssigen Reiniger 500ml, einer Bürste, einem Pinsel und ein Microfasertuch. Gesamtpreis... » Weiterlesen
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