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Nein, zumindest dann nicht, wenn es sich hierbei um versteckte Preisnachlässe handelt – was etwa für den Fall anzunehmen wäre, dass der Online-Händler den Gegenwert des Gutscheins bei einem späteren Kauf wieder verrechnet. So entschied bereits das OLG Frankfurt durch Urteil vom 20.07.2004 (Az. 11 U (Kart) 15/04), dass ein unzulässiger Preisnachlass nicht nur gewährt wird, wenn das Buch zu einem niedrigeren als dem festgesetzten Preis verkauft wird. Auch die Aushändigung von Gutscheinen könne bereits einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz darstellen. (Im konkreten Fall ging es um den Anbieter Amazon, dem die Gewährung eines „Startgutscheins“ im Wert von 5 € untersagt wurde).
Möglich wäre jedoch, wenn der Online-Händler Gutscheine ausgibt, die gegen Waren unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (maximal 2 % des Buchpreises, s.o.) eingetauscht werden könnten.
Kein Problem stellt es auch dar, wenn der Online-Händler einem Kunden einen Geschenkgutschein verkauft, den ein Dritter dann gegen entsprechende Gutschrift einlösen kann. Grund: Es kommt nach dem Buchpreisbindungsgesetz nicht darauf an, wer den gebundenen Ladenpreis zu bezahlen hat.
Die Preisbindung in § 3 BuchPrG schreibt vor, dass neue Bücher im Sinne von § 2 I BuchPrG, nicht unter dem festgelegten Preis verkauft werden dürfen, demzufolge sind Preisnachlässe unzulässig. Diese Vorschrift scheint bei Verwendung von Gutscheinen tangiert zu werden, da der Käufer bei Einsatz des Gutscheins nicht mehr den vollen (festgelegten) Buchkaufpreis zahlt.
Beim Einsatz von Gutscheinen zum Kauf von Büchern ist wie folgt zu unterscheiden:
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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3 Kommentare
Kommentar von Buchhändler
zum Beitrag Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQ der IT-Recht Kanzlei
(Ein „Vollsortimenter“ ist ein Buchhändler, über den nicht jedes beliebige Buch bestellt werden kann.) Das ist genau falschherum formuliert. Ein häufiges Problemfeld, das in der FAQ fehlt, sind... » Weiterlesen
Kommentar von anonym
zum Beitrag Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQ der IT-Recht Kanzlei
Wie verhält es sich bei einem Verkauf von Büchern von Helgoland aus? Dort gelten 0% Umsatzsteuer. Muß bei einem gebundenen Buchpreis von z. B. 9,95 EUR genau dieser berechnet werden oder kann bzw.... » Weiterlesen
Kommentar von Bitte betrachten Sie meine Nachricht als ergänzenden Hinweis, eine Veröffentlichung als Kommentar is
zum Beitrag Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQ der IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Für den Laien kann er aufgrund des Fehlens einiger zum Thema gehörender Informationen jedoch etwas irreführend sein (insofern, dass z.B. ein Buchverkäufer... » Weiterlesen
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