Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz - Folge Nr. 2: Kennzeichnungspflicht beim Vertrieb bestimmter Textilerzeugnisse

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 11.12.2009, 08:23 Uhr
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Frage: Ist die Herkunftsbezeichnung von Textilerzeugnissen gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, eine gesetzliche Verpflichtung zur Herkunftsangabe besteht derzeit noch nicht.

Frage: Haben Online-Händler im Internet auch die Hersteller der Textilerzeugnisse zu bezeichnen?

Nein, gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1b GPSP reicht die Angabe des Herstellernamens etwa auf der Verpackung oder der Ware aus. Dort muss sie aber wiederum zwingend erfolgen.

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Leser-Kommentare

2 Kommentare

neue Regelung zu Herkunftsangabe

08.06.2010, 10:32 Uhr

Kommentar von Patricia zum Beitrag Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz - Folge Nr. 2: Kennzeichnungspflicht beim Vertrieb bestimmter Textilerzeugnisse

Es soll eine neue Regelung zur Herkunftsangabe bei Textilien geben, ist das korrekt ?? "made in ...."

Herstellerangaben bei Verbraucherprodukten

11.05.2010, 22:06 Uhr

Kommentar von Philip zum Beitrag Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz - Folge Nr. 2: Kennzeichnungspflicht beim Vertrieb bestimmter Textilerzeugnisse

Sie schreiben zu Ihrer letzten Frage, dass Hersteller auf jeden Fall den Herstellernamen beim Produkt nennen müssen. Ist dies ausreichend (evtl. zusammen mit einer URL) oder muss zwingend auch die... » Weiterlesen

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