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Das hängt davon ab:
Ja, in einem solchen Fall müsste das Amt die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke zurückweisen. Eine solche verweigerte Gemeinschaftsmarke kann dann jedoch in allen Mitgliedsstaaten der EG, in welchen es kein Eintragungshindernis gibt, in eine nationale Markenanmeldung umgewandelt werden.
Folge: Es gilt dann bezüglich der nachfolgenden Anmeldungen der Anmeldetag der Gemeinschaftsmarke.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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Als „Boutiquen“ werden Rechtsanwaltskanzleien bezeichnet, die sich auf wenige Rechtsgebiete spezialisiert haben und daher besonders qualifizierte Beratung in diesen Bereichen bieten können.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der IT Recht Kanzlei ist das Markenrecht. In unserer „Marken(rechts)Boutique“ beraten Sie spezialisierte Anwälte bei allen Fragen rund ums Markenrecht.
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1 Kommentar
Kommentar von Kurlbaum
zum Beitrag Große FAQ rund um die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke
Ein sehr informativer Artikel. Vielen Dank für die Erläuterungen. Ich höre immer wieder, dass man sich auch seine Domain als Marke schützen lassen sollte. Wenn man eine generische Domain hat, soll... » Weiterlesen
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