Große FAQ rund um die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 10.06.2007
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Frage: Auf welche Weise hat man Marken im Rahmen der Markenanmeldung wiederzugeben?

Das hängt davon ab:

  • Wortmarke: Diese können im Anmeldeformular einfach selbst angegeben werden.
  • Bildmarke: Hier reicht eine bloße Angabe im Anmeldeformular nicht aus. Vielmehr ist es erforderlich, der Anmeldung eine Darstellung der anzumeldenden Marke beizulegen. Diese Marke hat auf einem gesonderten DIN A4-Blatt dargestellt zu werden und ist in vierfacher Form einzureichen. Sollte es sich um eine dreidimensionale Marke handeln, ist zu beachten, dass die Wiedergabe eine photographische und eine graphische Ansicht der Marke enthalten muss – hier können wiederum bis zu sechs unterschiedliche Ansichten eingereicht werden.
  • Hörmarke: Hier ist eine detaillierte und umfassende Notenschrift oder ein Sonogramm einzureichen.
  • Farbmarke: Der Farbton ist in dem Anmeldeformular anzugeben wobei dies durch Angabe eines international anerkannten Kennzeichnungscodes (etwa die RAL-Nummer, Pantone) zu erfolgen hat. Darüber hinaus ist die anzumeldende Farbe in einer Anlage farbig wiederzugeben.
  • Frage: Kann die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke auch dann verhindert werden, wenn sich das Eintragungshindernis nur auf einen Mitgliedsstaat der EG bezieht?

    Ja, in einem solchen Fall müsste das Amt die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke zurückweisen. Eine solche verweigerte Gemeinschaftsmarke kann dann jedoch in allen Mitgliedsstaaten der EG, in welchen es kein Eintragungshindernis gibt, in eine nationale Markenanmeldung umgewandelt werden.

    Folge: Es gilt dann bezüglich der nachfolgenden Anmeldungen der Anmeldetag der Gemeinschaftsmarke.

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    Leser-Kommentare

    1 Kommentar

    Und was ist mit Domains ?

    20.05.2009, 14:00 Uhr

    Kommentar von Kurlbaum zum Beitrag Große FAQ rund um die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke

    Ein sehr informativer Artikel. Vielen Dank für die Erläuterungen. Ich höre immer wieder, dass man sich auch seine Domain als Marke schützen lassen sollte. Wenn man eine generische Domain hat, soll... » Weiterlesen

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