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Seit einer gewissen Zeit erfreuen sich .tel Domains einer immer größeren Beliebtheit. Für diejenigen, die die top-level-Domain nicht kennen, sei kurz zusammengefasst: Auf diesen, vom Unternehmen Telnic angebotenen Internetseiten, stellt der Domaininhaber sein Adress- und Kontaktdatenverzeichnis online. Diese Kontaktinformationen oder Webseiten kann er stets verändern, um sie somit stets auf dem aktuellsten Stand zu halten..
Falls eine Privatperson solche Kontaktmöglichkeiten offenlegt, dürfte es bezüglich der Impressumpflicht keine Probleme ergeben, weil das Erfordernis der Geschäftsmäßigkeit (vgl. 1. Themenblock – 2. Frage) nicht gegeben ist.
Anders gestaltet sich das aber bei einem dahinterstehenden Unternehmen, das eine solche Internetseite als Kontaktbörse nutzt. Denn bei den einzutragenden Feldern in Telnic ist ein Bereich für die Umsatzsteuernummer nicht vorgesehen, dessen Bekanntgabe aber gem. § 5 TMG zwingend zu erfolgen hat. Rechtsprechung hierzu liegt nach unserer Kenntnis bislang nicht vor. Lediglich das OLG Frankfurt (Urteil vom 23.10.2008; Az.: 6 U 139/08) hat sich damit befasst, ob ein Internetportal für kostenlose anonyme Kleinanzeigen die gewerblichen Anzeigekunden über ihre Impressumspflicht für die Inserate zu belehren hat. Der Sachverhalt stellt sich ein wenig anders dar, jedoch bestätigt dieses Urteil im Ergebnis, dass eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung für denjenigen besteht, der die Anzeige schaltet, also der .tel Domaininhaber, soweit die Internetpräsenz die Voraussetzung der Gewerbsmäßigkeit erfüllt.
Tipp: Deshalb ist es ratsam, um der Gefahr einer möglichen Abmahnung entgegenzuwirken, andere Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen. Eine Option wäre es zum Beispiel, dass man einen Weblink, der als Impressum oder Anbieterkennzeichnung kenntlich gemacht wurde, zu der eigentlichen Homepage Ihres Unternehmens und dessen Impressumangaben verlinkt.
Die obigen Fragen und Anworten ("FAQ") stellen nur einen Ausschnitt aktueller Rechtsprechung zu Impressumsfragen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie zusätzliche Auskunft oder weitergehende Hilfe benötigen, können Sie gerne den schon angesprochenen Impressumsgenerator der IT-Recht-Kanzlei benutzen, wobei wir Ihnen bei Unsicherheiten selbstverständlich auch zur Verfügung stehen.
Jan Lennart Müller
Rechtsanwalt
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1 Kommentar
Kommentar von Peter S.
zum Beitrag 2. Impressum-Reloaded: Eine Checkliste angesichts aktueller Rechtsfragen
Für Unternehmer sehr ausfühlich. Doch was gilt für private Homepages zur Angabe der Steuerindentifizierungs- nummer?
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?
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