FAQ zur ChemVOCFarbV - 14 Fragen und Antworten

von Nicolai Amereller, 23.06.2010, 09:57 Uhr
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13. Wie erfährt ein Mitbewerber von einer Grenzwertüberschreitung angebotener Farb- und Lackprodukte eines Konkurrenten?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie der Mitbewerber auf einen Verstoß aufmerksam werden kann. Viele Verkäufer veröffentlichen in ihren Shops Datenblätter der von ihnen angebotenen Farben, die meist vom Hersteller oder Importeur erstellt werden. Sind aus diesen Angaben bereits Überschreitungen ersichtlich oder zumindest naheliegend, hat der Mitbewerber sein „Opfer“ schnell gefunden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Mitbewerber ein bereits erfolgreich abgemahntes Produkt in Ihrem Angebot wiederfindet.

Schließlich kommt noch ein Testkauf des angebotenen Produkts durch den Mitbewerber in Betracht. Anhand des gelieferten Produkts ist es dem Mitbewerber oftmals aufgrund bestimmter Merkmale möglich, das Produkt bereits für Überschreitungen bekannten Herstellern bzw. Herkunftsländern zuzuordnen. Ferner ist eine anschließende chemische Untersuchung der gelieferten Farbe denkbar.

14. Was sollte ich als Verkäufer von Produkten unternehmen, die von der ChemVOCFarbV erfasst sein könnten?

Zunächst sollten Sie klären, ob das Produkt, welches Sie anbieten wollen, von seiner Art und von seinem Einsatzzweck her vom Anwendungsbereich der ChemVOCFarbV erfasst wird. Auch empfiehlt sich zu prüfen, ob Ausnahmetatbestände oder Übergangsregelungen der ChemVOCFarbV für grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasste Produkte, die die aktuellen Grenzwerte ggf. nicht einhalten, einschlägig sein könnten. In einem weiteren Schritt sollten Sie sich über die chemischen Eigenschaften Ihrer Produkte Klarheit verschaffen. Sie müssen für jedes einzelne Farb- oder Lackprodukt wissen, ob ein Verstoß gegen die von der Verordnung geregelten Grenzwerte droht. Hierzu empfiehlt sich, den Hersteller oder Importeur zu kontaktieren und die genauen Spezifikationen des Produkts verbindlich zu erfragen.

15. Fazit:

Wenn Sie rechtssicher Farben und Lacke für Anwendungen im Bauten- und Fahrzeugbereich verkaufen wollen, müssen Sie sicherstellen, dass ihre Produkte den Grenzwerten der ChemVOCFarbV entsprechen bzw. dass die von Ihnen verkaufte Ware unter Ausnahmetatbestände der Verordnung fällt. Insbesondere müssen Sie dabei die seit 1.1.2010 maßgeblichen, nochmals verschärften Grenzwerte beachten. Bei einem Verstoß gegen die ChemVOCFarbV droht Ihnen nicht nur eine kostspielige Abmahnung eines aufmerksamen Mitbewerbers. Vielmehr laufen Sie Gefahr, einen Straftatbestand zu erfüllen! Die IT-Recht-Kanzlei berät Sie gerne in Fragen zum Umgang mit der ChemVOCFarbV.

Autor:
Nicolai Amereller
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