Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 01.01.2009, 15:48 Uhr
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Aktuellere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema "Verpackungsverordnung".

13. Gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, auf die Rücknahme von Verpackungen hinzuweisen (im Katalog bzw. auf der Internetseite) und die Rücknahme dann selbständig zu regeln?

Nein, diese Möglichkeit, die bisher gegolten hat und bis zum Inkrafttreten der neuen Fassung der Verpackungsverordnung auch weiterhin noch gilt, gibt es dann nicht mehr. Diese sog. Selbstentsorgerlösung ist vom Gesetzgeber abgeschafft worden, weil es zu viele schwarze Schafe gegeben hat, die sich um die Entsorgung der Verpackung nicht gekümmert haben.

Update: Zu beachten ist bei einer Selbstentsorgerlösung auch, dass der Anhang I der derzeit noch gültigen Verpackungsverordnung Vorschriften enthält, die die gleichen Anforderungen bzgl. Verwertungsquoten beinhalten, wie sie für Duale Systeme gelten. Wer also eine Selbstentsorgerlösung betreibt, muss die Quotenerfüllung über einen sog. Mengenstromnachweis eines Sachverständigen nachweisen können.

14. Was ist die preiswerteste Lösung, um die Vorschriften der Verpackungsverordnung einzuhalten?

Sie haben im Grunde genommen zwei Möglichkeiten: Entweder Sie schließen sich einem Entsorger an oder nicht.

Wenn Sie sich einem Entsorger anschließen, so verursacht dies jährliche Kosten, die sich zumindest im Voraus einkalkulieren lassen. Wenn Sie sich keinem solchen Entsorger anschließen, dann sind Sie allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, keine Verpackungen in den Verkehr zu bringen, die nicht registriert sind, d.h. anders gewendet: alle Verpackungen, die Sie in den Verkehr bringen und die beim Endverbraucher anfallen, müssen registriert sein. Wenn Sie dies sicherstellen können, so müssen Sie sich keinem Entsorger anschließen. Können Sie dies nicht sicherstellen, so setzen Sie sich einem Rechtsrisiko aus.

Welche Lösung Sie wählen, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen. Die IT-Recht Kanzlei hat die Empfehlung ausgesprochen, sich einem Entsorger anzuschließen, da es wohl schwierig ist, tatsächlich sicherzustellen, dass alle verwendeten Verkaufsverpackungen und -materialien tatsächlich bereits registriert sind. Je nach Marktentwicklung gibt es jedoch möglicherweise zum 1.1.2009 passende Lösungen, so dass man als Online-Händler sicherstellen kann, dass man nur Verpackungen verwendet, die bereits registriert sind.

Update: Eine Lösung für Kleinversender mit der entsprechenden Verpackungsanwendung sind die seit Anfang des Jahres erhältlichen Biobiene-Biokunststoffverpackungen (www.biobiene.com) , da sie die Anforderungen des §16 VerpackV erfüllen.

15. Woher weiß ich, welche Unternehmen ihre Verpackungen bereits registriert haben und welche nicht?

Grundsätzlich gibt es die Lizenzierungssymbole wie den Grünen Punkt. Allerdings ist es ab dem 1.1.2009 nicht mehr gesetzliche Pflicht, dass registrierte Verpackungen mit einem solchen Symbol versehen werden. Dadurch sieht man den Verpackungen, die kein solches Symbol tragen, nicht mehr an, ob sie entsprechend registriert sind oder nicht. Möglicherweise wird der jeweilige Hersteller bzw. Vertreiber jedoch selbständig darauf hinweisen, ob seine Verpackungen entsprechend ordnungsgemäß registriert sind. Im Zweifel sollten Sie beim Hersteller selbst nachfragen, ob seine Verpackungen und Verpackungsmaterialien bereits registriert sind.

Update: Zu beachten ist , dass das Logo „Grüner Punkt“ auch unabhängig von einer Beteiligung am Dualen System der Duales System Deutschland GmbH als Markenzeichen verwendet werden kann.

16. Ab wann muss ich als Online-Händler mit Abmahnungen zu dem Thema rechnen?

Grundsätzlich müssen Sie ab dem 1.1.2009 damit rechnen, dass Sie aufgrund der neuen Verpackungsverordnung abgemahnt werden. Allerdings können Abmahnungswillige nur feststellen, ob die Pflichten aus der Verpackungsverordnung eingehalten werden – d.h. ob alle versendeten Verkaufsverpackungen registriert sind –, wenn sie sich fragliche Verpackungen im Rahmen von Testkäufen zuschicken lassen und sie auf diese Weise prüfen.

Jedoch sei hierzu gesagt: Möglicherweise kann der Abmahnungswillige dann auch nicht ohne Weiteres feststellen, ob die Verpackungen ordnungsgemäß registriert sind, da es ja keine entsprechende Kennzeichnungspflicht mehr geben wird. Möglicherweise senkt dies das Risiko, abgemahnt zu werden.

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Leser-Kommentare

45 Kommentare

Verpackungsordnung für gebrauchte Kartons

13.10.2011, 08:14 Uhr

Kommentar von Lily zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

ich verschicke eine ganz kleine Menge(ca. 50) gebrauchter Kartons im Jahr. Muß ich mich da an der Verpackungsordnung beteiligen. LG Lily

Kleine Händler zusammenschliessen?

01.12.2009, 18:00 Uhr

Kommentar von Daniel zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

Gibt es die Möglichkeit, dass sich kleine Onlinehändler zusammenschliessen. Ich habe z.B. nur ca. 50 Kartons im Jahr zu verschicken. Könnte ich mich mit einem anderen Onlinehändler der ebenfalls nur... » Weiterlesen

Ohne Titel

12.11.2009, 22:11 Uhr

Kommentar von Viel Lärm um Nichts ! zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

Dies ist eine Verpackungsverordnung von Politikern erstellt und von Juristen kommentiert. Was kann dabei nur rauskommen ? - Viel Lärm um nichts Ich lasse es darauf ankommen und nutze das... » Weiterlesen

Wozu das ganze?

10.06.2009, 16:48 Uhr

Kommentar von Unbekannt zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

Wozu soll diese ganze Verpackungsverordnung eigentlich gut sein? Was ist Sinn und Zweck des ganzen? Müllvermeidung kann ich nicht erkennen. mg Det

Ohne Titel

13.03.2009, 17:00 Uhr

Kommentar von Rainer zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

Kann mir jemand sagen, wie ich Versandverpackungen behandeln soll oder muß, die ich aus einem Nicht-EG-Land bekomme, und hier weiter verschicke. Ich kenn doch gar nicht das Gewicht der... » Weiterlesen

Und wenn die Verpackung keine Verpackung ist?

27.02.2009, 19:25 Uhr

Kommentar von Annamäusi zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

Wie sieht es denn aus, wenn ich z.B. bei ebay verkaufe und meine Verpackung mit in mein Angebot setze: Verkaufe hübsches Set: Blumenvase, alte Zeitung und Pappkarton Dann müsste die Zeitung,... » Weiterlesen

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