Bund Deutscher Kriminalbeamter: Verdecktes staatliches Hacken muss kommen

veröffentlicht von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 09.01.2007
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Der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, hat sich entschieden gegen Kritiken an Plänen zum staatlichen Hacken gewandt. "Es ist aus unserer kriminalpolizeilichen Sicht nicht hinzunehmen, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte eine rechtlich legitimierte Beweisführung als 'staatliches Hacken' bezeichnet. Es zeigt, dass Peter Schaar nicht fachlich argumentieren, sondern auf dem Niveau von Stammtischparolen das Thema bearbeiten will", empört sich der BDK-Chef heute in Birkenwerder. Die Bundesregierung dürfe das Internet nicht als einen - virtuellen - rechtsfreien Raum akzeptieren.

Den Strafverfolgungsbehörden müsse die "verdeckte wie die offene Online-Beweissicherung ermöglicht werden", so Jansen. "Das solche verdeckten Maßnahmen der Informationsbeschaffung nur beim konkreten Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung bzw. zur Verhütung bedeutender Straftaten zulässig sein sollten und ein Richtervorbehalt gesetzlich normiert sein sollte, ist selbstverständlich", erläutert er die geforderte Eingriffsermächtigung.

Schaar hatte sich dagegen ausgesprochen, dass Polizei und Geheimdienste Computer von Verdächtigen online durchsuchen. Dies sei nicht mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar, so Schaar. Eine Hausdurchsuchung sei eine offene Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend ist. "Bei einer Online-Durchsuchung aber dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein und kopiert eventuell Daten. Ein Polizist ist dabei praktisch ein staatlicher Hacker", begründete Schaar seine Ablehnung.

In einer neu zu formulierenden Rechtsnorm sollte auch die Möglichkeit der technischen Sperrung von Internet-Seiten mit inkriminierten oder für deutsche Internetnutzer gefährlichen Inhalten geschaffen werden, so der Kripo-Mann weiter. "Dieses kann heute schon mit vorhandenen Technologien an den Internet-Knotenpunkten in der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden." Es gelte, Straftäter im Internet schnellstmöglich zu erkennen, ihnen beweissicher die Taten nachzuweisen, inkriminierte Inhalte zu sperren und die Bürger vor den Gefahren des Internet weitgehend zu schützen", malte Jansen weiter aus. Die Wehrhaftigkeit einer Demokratie müsse sich heute gegenüber den Gefahren aus dem Internet beweisen.

Quelle: www.de.internet.com

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