Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt folgende Vorgehensweise:
Erstens Unabhängig davon, ob Sie der IT-Recht Kanzlei rechtzeitig eine Vollmacht geschickt haben oder nicht, kann zumindest nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht dazu geraten werden, dem Verein "Ehrlich währt am längsten" die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.
Insoweit befindet sich die IT-Recht Kanzlei auch im Gleichklang mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Bad Homburg). Sollte sich bezüglich dieser Einschätzung etwas ändern, werden wir selbstverständlich zeitnahe auf unserer Website informieren. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, den (kostenlosen) Newsletter der IT-Recht Kanzlei in Anspruch zu nehmen.
Zweitens Der IT-Recht Kanzlei ist es aus Datenschutzgründen verwehrt, eine Liste derjenigen zu veröffentlichen, die im Rahmen der Aktion mit unserem Kooperationspartner "wortfilter" berücksichtigt werden konnten. Gerne können Sie sich jedoch diesbezüglich bei uns via E-Mail erkundigen (info@it-recht-kanzlei.de). Entsprechende Anfragen können jedoch erst am Freitag (den 27.10.06) beantwortet werden. Bitte sehen Sie davon ab, uns in diesem Zusammenhang telefonisch oder via Fax zu kontaktieren.
Drittens Denjenigen, die nicht berücksichtigt werden konnten, empfehlen wir, dem Verein "Ehrlich währt am längsten" ein Schreiben zukommen zu lassen, welches sich ähnlich an dem "Musterschreiben" ortientiert, das die IT-Recht Kanzlei heute besagtem Verein zugestellt hat. Dieses Schreiben wird in Kürze auf der Website der IT-Recht Kanzlei veröffentlicht werden.
Viertens Für einen Pauschalbetrag von € 50,00 bieten wir in der Angelegenheit auch eine individuelle Rechtsbetreuung an.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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