Update: Ab 12.00 Uhr des heutigen Tages kann bei der IT-Recht Kanzlei via E-Mail (bitte nicht telefonisch oder via Fax) die Erkundigung eingezogen werden, ob man im Rahmen des außergerichtlichen Schreibens an den Verein „Ehrlich währt am längsten” berücksichtigt werden konnte oder nicht.
An dieser Stelle soll auch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich die veröffentliche Vollmacht der IT-Recht Kanzlei allein (!) auf die Erstellung eines außergerichtlichen Schreibens an den schweizerischen Abmahnverein bezog. In diesem Schreiben (in dem auch nicht alle Interessenten berücksichtigt werde konnten), wurde im Namen aller in Anlage 1 des Schreibens aufgeführten Mandanten ausgeführt, dass die Anspruchsberechtigung des Vereines „Ehrlich währt am längsten” angezweifelt wird und daher keine Zahlungen geleistet werden.
Die dadurch entstandenen Kosten werden von einigen Großmandanten der IT-Recht Kanzlei übernommen, sollte unsere Forderung nicht gegenüber dem Verein durchgesetzt werden können. Diese Mandanten sind jedoch nicht Willens, für eine darüber hinausgehende Rechtsberatung aufzukommen. Weiteren Rechtsrat in der vorliegenden Sache kann die IT-Recht Kanzlei daher nur gegen Vergütung durch den einzelnen Mandanten leisten. Diejenigen E-Commerce-Betreiber, die in der vorliegenden Sache weiterhin durch die IT-Recht Kanzlei anwaltlich vertreten werden möchten, richten bitte entsprechende Anfragen direkt an info@it-recht-kanzlei.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Verein "Ehrlich währt am längsten" trotz unserer außergerichtlichen Anzweiflung weiterhin für aktivlegitimiert hält, deutsche E-Commerce Betreiber abzumahnen. Auch den Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit wies der Verein im Rahmen seiner Reaktion auf das außergerichtliche Schreiben der IT-Recht Kanzlei zurück.
RA Max-Lion Keller, LL.M. wurde nun im Namen eines Unternehmens beauftragt, einen Musterprozess gegen den schweizerischen Verein zu führen. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Insoweit möchten wir Ihnen auch den (kostenlosen) Newsletter der IT-Recht Kanzlei empfehlen.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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