Gesellschaft für Informatik gegen wissenschaftsfeindliches Urheberrecht

veröffentlicht von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 25.07.2006
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Die Gesellschaft für Informatik hat an die Bundesregierung appelliert, mit ihren Plänen zur Neufassung des Urheberrechts den ungehinderten elektronischen Zugang zu Wissen und Bildung nicht zu behindern. Zurzeit befindet sich ein Regierungsentwurf zum 2. Korb der Urheberrechtsnovelle in der parlamentarischen Beratung, der die elektronischen Nutzungsmöglichkeiten wissenschaftlicher Arbeiten etwa über die Universitätsbibliotheken begrenzen würde.

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, den öffentlichen Zugriff auf elektronisch vorliegende Wissensbestände einzuschränken und den Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen darüber hinaus die Möglichkeit zu nehmen, urheberrechtlich geschützte Werke einem ausgewählten Nutzerkreis über das Intranet zugänglich zu machen.

Ebenso soll die Anfertigung jeglicher Kopien technisch geschützter Inhalte verboten werden. Privatkopien von geschützten digitalen Medien sollen nur dann als legal gelten, wenn sie ohne Umgehung eines Kopierschutzes zustande kommen.

Die GI fordert eine Reihe von Korrekturen, darunter insbesondere, dass der Zugriff auf elektronische Werke von jedem Rechner eines Hochschul- und Wissenschaftsnetzes auch in Zukunft gestattet sein muss (Entfristung des §52a). Dabei komme es darauf an, diese Regelung nicht nur auf Bibliotheken, Archive und Museen, sondern auf alle Bildungs- und Forschungseinrichtungen anzuwenden. Ebenso sei es unabdingbar, den Bibliotheken den Versand digitaler Kopien unabhängig von Angeboten der Verlage zu gestatten, damit Wissenschaftler und Studierende ortsunabhängig die nötige Literatur weiterhin schnell und kostengünstig erhielten.

Quelle: www.de.internet.com

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