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Das Produktsicherheitsrecht ist eine relativ komplexe und unübersichtliche Materie. Für Hersteller und Händler gibt es zahlreiche Einzelnormen, die zu beachten sind. Gerade die Kennzeichnung mit CE- bzw. GS-Zeichen ist ein heikles Thema, auf das auch Händler Acht geben sollten.
Zudem muss sich der Händler seiner Informationspflichten bewusst sein, wenn er von unsicheren Produkten in seinem Sortiment erfährt. Bei Zweifeln in Bezug auf die Produktsicherheit und dementsprechende Kennzeichnungspflichten empfiehlt es sich, Rat von Fachleuten einzuholen. So kann Bußgeldern und vor allem Abmahnungen wirksam begegnet werden.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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