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Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber das Ziel ins Auge gefasst hat, das Vergaberecht zu verschlanken und zu entbürokratisieren, da dieses Rechtsgebiet zu einer hochkomplexen Materie geworden ist, die für die Beschaffer immer weniger durchschaubar und handhabbar wurde. Der Gesetzesentwurf kommt daher den Interessen der öffentlichen Auftraggeber an klaren Vorgaben und mehr Rechtssicherheit entgegen. Zum Beispiel wurde auf die Ausdehnung des Primärrechtsschutzes auch auf Auftragsvergaben unterhalb der EG-Schwellenwerte verzichtet. Auch wurden die Hürden für die Durchführung von Nachprüfungsverfahren heraufgesetzt.
Der Gesetzesentwurf verschärft die Vorgaben an die Beschaffer lediglich zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben oder vergaberechtlicher Rechtsprechung. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen der Entwurf durch die parlamentarischen Beratungen und die Stellungnahmen der unterschiedlichen Interessensverbände erfahren wird.
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
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Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke
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