Schwere Verfahrensfehler: Fehlende Eignungskriterien in der Bekanntmachung und fehlende Unterkriterien

von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff, 28.05.2009, 07:42 Uhr
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Fazit:

  1. Es kommt immer wieder vor, sollte aber nicht geschehen. Alle für die in die Bewertung der Eignung einbezogenen Eignungskriterien müssen mit der Bekanntmachung veröffentlicht werden.
  2. Spätestens seit dem Leonakis-Urteil steht fest, dass die Vergabestelle alle für die Bewertung eines Angebots aufgestellten Kriterien und Gewichtungen mit der Anforderung zur Angebotsabgabe bekannt zu geben hat.
  3. Bieter, die die Aufhebung einer Ausschreibung nachprüfen lassen, sollten sicher sein, dass letztere keine schweren Verfahrensfehler aufweist. Denn auch wenn der ursprüngliche Aufhebungsgrund nicht anerkannt wird, kann die Aufhebung durch die von der Vergabestelle entdeckten anderen Vergabefehler nachträglich als zulässig gewertet werden.
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Leser-Kommentare

1 Kommentar

analoge anwendung bei kandidatenaufstellung fürs parlament?

09.06.2010, 19:53 Uhr

Kommentar von candidus zum Beitrag Schwere Verfahrensfehler: Fehlende Eignungskriterien in der Bekanntmachung und fehlende Unterkriterien

da wird ein mandat vergeben. dokumentationspflicht/transparenzgebot: ausschreibung für parteilose kandidaten mit kriterien notwendig? dokumentationspflicht bewerbungsvorgang +... » Weiterlesen

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