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Der Teufel steckt im Detail – also im Kleingedruckten. Dies ist sicher keine neue Erkenntnis, dennoch eine, die man sich immer wieder – auch gerade im Konkreten – vor Augen führen sollte.
Verkäufer bei Amazon.de werden es zwar verschmerzen können, dass sie für die Übermittlung von Bildern und Texten an Amazon.de nicht vergütet werden. Allerdings sollten sie unbedingt darauf achten, dass sie zum einen an Amazon.de nur solche Daten übermitteln, die sie in dieser Form und in diesem Umfang überhaupt Amazon.de zur Verfügung stellen wollen. Zum anderen – und dies ist rechtlich gesehen viel wichtiger – sollten sie nur solche Texte und Bilder bei Amazon.de einstellen, an denen sie die (Urheber-)Rechte halten – entweder weil sie selbst Urheber sind oder weil sie sich die Rechte haben einräumen lassen.
Verkäufer, die darauf nicht achten, können böse Überraschungen erleben.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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2 Kommentare
Kommentar von Stephan
zum Beitrag Schenken 2.0 – Sie denken, Sie verkaufen bei Amazon.de? Warum das nur teilweise stimmt.
Es sei darauf hingewiesen, dass die AGB von Amazon.de (zunächst mal egal, ob tatsächlich durchsetzbar oder nicht) gemäß § 14 dieser AGB luxemburgischem Recht unterliegen. Amazon.de ist ein... » Weiterlesen
Kommentar von Decher
zum Beitrag Schenken 2.0 – Sie denken, Sie verkaufen bei Amazon.de? Warum das nur teilweise stimmt.
Wenn jetzt endlich das Thema der AGB's von Amazon aufgegriffen wird, stellt sich bei mir die weitergehende Frage, wie denn dann die AGB's der Händler aussehen müssen, die bei Amazon verkaufen? Laut... » Weiterlesen
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