Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010 / Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht

von Daniel Huber, 26.04.2010, 11:33 Uhr
Druckvorschau

Fazit

Am 11.6.2010 widerfährt zahlreichen Ebay-Händlern etwas Gutes. An diesem Tag tritt die Gesetzesänderung in Kraft, die dazu führt, dass die Händler den Verbrauchern nur noch eine Widerrufsfrist von zwei Wochen „gewähren“ müssen, wenn sie die Verbraucher unverzüglich nach Auktionsende entsprechend informieren.

Allerdings müssen die alten Widerrufsbelehrungen an die neue Rechtslage fristgemäß angepasst werden. Wer dies vernachlässigt, läuft Gefahr, ab dem Stichtag womöglich abgemahnt zu werden.

Aber selbst, wer seine Widerrufsbelehrungen pünktlich anpasst, kann in rechtliche Schwierigkeiten geraten – nämlich dann, wenn er in der Vergangenheit bereits einmal wegen seiner Widerrufsbelehrung abgemahnt worden ist. In einem solchen Fall sollten Händler besonders umsichtig sein und m Zweifel fachkundigen Rechtsrat einholen.

 

Autor:
Daniel Huber
(jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei)
Kommentar schreiben

Ihr Ansprechpartner

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

m.keller@it-recht-kanzlei.de

Max-Lion Keller
Twitter Alle News kompakt auch bei Twitter:
http://twitter.com/itrechtkanzlei

Leser-Kommentare

30 Kommentare

§355 (4)

28.01.2012, 16:21 Uhr

Kommentar von peterZwerg zum Beitrag Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010 / Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht

"Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger." Bedeutet dies, dass das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften erst ab dem Erhalt der Ware beginnt? Ich... » Weiterlesen

Änderungen Widerrufsrecht

16.06.2010, 08:57 Uhr

Kommentar von Gunter Hilpert zum Beitrag Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010 / Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht

Im wieder die typische Art und Weise auf juristischer/gesetzgebender Seite "etwas zu regeln". Regelung an sich in Ordnung und hier sicherlich mit deutlichen Verbesserungen. Nur warum spielt der... » Weiterlesen

Re. Widerufsrecht 11.06.2010 - Abmahnungsgefahr Panikmache?

10.06.2010, 12:58 Uhr

Kommentar von ich bin auch hier zum Beitrag Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010 / Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht

@ M.Trawinski Hier geht es doch nicht um die Dauer des Widerufsrechtes, sondern das es die BGB-InfoV so nicht mehr gibt, und ersetzt wird mit der EGBGB. Wenn man die alte Widerrufsbelehrung so... » Weiterlesen

Widerufsrecht 11.06.2010 - Abmahnungsgefahr Panikmache?

10.06.2010, 11:56 Uhr

Kommentar von M. Trawinski zum Beitrag Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010 / Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht

Angeblich stehen ja schon Abmahner und Konsorten in den Startlöchern, um all jene abzumahnen, die nicht rechtzeitig auf das neue Widerrufsrecht umstellen. Da es sich im Grunde um eine... » Weiterlesen

Abmahngefahr bei Ebay oder nicht?

04.06.2010, 13:38 Uhr

Kommentar von Fischer Petra zum Beitrag Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010 / Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht

Wir wissen, dass bei Ebay immer nur neu eingestellte Artikel aktualisiert werden. Wenn wir jetzt also am 11.6. in die rechtliche Spalte für die Widerrufsbelehrung neu bestücken, sind doch noch nicht... » Weiterlesen

Unverzüglichkeit

01.06.2010, 18:30 Uhr

Kommentar von Gast zum Beitrag Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010 / Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht

Hallo, der Passus "Widerrufsbelehrung erfolgt nicht spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss" ist erklärt mit "am nächsten Tag". Ist dies auch am "nächsten Arbeitstag" rechtens oder ist dies... » Weiterlesen

» Alle 30 Kommentare ansehen
Kommentar schreiben

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.

Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?

» Weitere Informationen

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de