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Die Unterlassungserklärung ist – wie gesagt – mit einer Vertragsstrafe verknüpft, die bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens an den Abmahner zu zahlen ist. Die Höhe dieser Strafzahlung muss angemessen sein, doch ist eine angemessene Höhe nicht immer leicht zu ermitteln. In jedem Fall ist der Betrag von sich heraus schon nicht zu niedrig anzusetzen, da die Höhe des Betrages ja immerhin dafür sorgen soll, dass der Abgemahnte das gerügte Verhalten zukünftig unterlässt. Je höher die versprochene Vertragsstrafe ist, desto glaubhafter ist natürlich die Erklärung des Abgemahnten, dass er die Rechtsverletzung nicht wiederholt.
Andererseits ist eine „Phantasiestrafe“ in Deutschland nicht möglich – völlig überzogene Forderungen können ihrerseits wieder rechtswidrig sein, notfalls unter Berufung auf den (unter deutschen Juristen berühmt-berüchtigten) Grundsatz von „Treu und Glauben“ ( § 242 BGB) . So hat z.B. im Jahr 2008 der deutsche Bundesgerichtshof eine etwas überzogene Vertragsstrafe von über 53 Millionen (!) auf 200.000 Euro korrigiert.
Sollte die Höhe einer Vertragsstrafe unangemessen hoch, die Abmahnung aber grundsätzlich berechtigt sein, so kann der Abgemahnte auch bloß einzeln gegen die Höhe der Vertragsstrafe widersprechen, die Abmahnung als solche jedoch als begründet akzeptieren. Bei kleineren Vergehen eines kleinen Online-Shops hat sich in etwa eine Vertragsstrafe und damit ein Gegenstandswert von 5.000 Euro eingependelt.
Eine Abmahnung verursacht Kosten, die in der Regel der Abgemahnte zu zahlen hat. Regelmäßig bevollmächtigt der Anspruchsberechtigte einen Anwalt dazu, die Abmahnung vorzunehmen; der Anwalt stellt dem Abgemahnten anschließend seine Kosten in Rechnung. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei anteilig nach dem Gegenstandswert (= Streitwert) des Rechtsfalles, der bei Abmahnungen in aller Regel der Höhe der Vertragsstrafe entspricht.
Abschließend noch ein paar Worte zur Recherche: Seien Sie grundsätzlich vorsichtig mit Ratschlägen aus dem Internet. Gerade bei juristischen Informationen kursieren unglaublich viele Hoaxes, Halbwahrheiten und schlichtweg veraltete Informationen. Und auch blindes Vertrauen auf namenlose Forumsteilnehmer kann im echten Leben so richtig teuer werden.
Flattert eine Abmahnung ins Haus, dann ist natürlich zunächst das Entsetzen groß. Nach der ersten Schrecksekunde folgt dann häufig der Blick ins Internet, und siehe da, es wimmelt dort von Betroffenen, die mehr oder weniger gute Ratschläge geben. Doch wer alles glaubt, was da steht, der hat häufig im Nachhinein noch mehr Probleme. Der tolle Rat: „einfach die Abmahnung ignorieren“ klingt gut, entspannt und beruhigt. Doch einige Zeit später flattert der Abmahnung noch eine Klageschrift hinterher – womit sich die im Raum stehenden Kosten schon mindestens verdoppelt haben.
Auch die vielen Tipps, wie eine Unterlassungserklärung zu formulieren ist, sind selten wirklich hilfreich. An einigen ist durchaus etwas Wahres dran, aber wirklich vollständig sind nur die wenigsten. Und mit der Abgabe einer unvollständigen, nachteiligen oder sonst falschen Unterlassungserklärung ist das Kind meist schon in den Brunnen gefallen, auch ein Anwalt kann dann höchstens noch Schadensbegrenzung betreiben.
Das Internet enthält sicherlich eine Fülle korrekter rechtlicher Informationen – aber eben auch viele veraltete Informationen, falsche Behauptungen und Halbwahrheiten. Daher schauen Sie immer genau, wer die Information verbreitet. Stammt sie von der Internetseite eines spezialisierten Rechtsanwaltes oder gibt ein Forumsteilnehmer unter Pseudonym seine Erkenntnisse weiter? Mal ehrlich: Wenn Ihr Kind schwer erkrankt wäre, würden Sie dann auch den Tipps eines anonymen Forumsteilnehmers folgen, um das Kind selbst zu heilen? Nein? Dann denken Sie auch in Rechtsfragen daran: Sollten Sie Post von einem Anwalt erhalten, kann es durchaus mal sinnvoll sein selbst einen Anwalt zu kontaktieren.
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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