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Wie gesagt: Wenn die gebrauchten Kartons bereits registriert sind, dann müssen sie kein weiteres Mal registriert werden. Dies sollten Sie sich im Zweifel allerdings bestätigen lassen, so dass Sie im Streitfalle später über entsprechende Nachweise verfügen. Ob man als Füllmaterial auch (altes) Zeitungspapier verwenden kann, ohne dieses registrieren lassen zu müssen, ist eine interessante Rechtsfrage, die womöglich eines Tages von einem Gericht zu entscheiden sein wird. Rechtlich gesehen wird das Zeitungspapier wohl als Teil einer Verkaufsverpackung und damit als Verkaufsverpackung selbst erstmals in den Verkehr gebracht und müsste demzufolge registriert werden. Wie dies später von Gerichten jedoch rechtstatsächlich behandelt wird, ist äußerst fraglich. Eine eindeutige und klare Antwort können wir hierauf nicht geben.
Fraglich dürfte immerhin sein, ob sich der Gesetzgeber überhaupt so weitgehenden Fragen gestellt hat, als er die Vorschriften entworfen hat.
Update: In der Entscheidung der LAGA ist allgemein von „Verpackungsmaterial“ die Rede; dies lässt darauf schließen, dass der Begriff weit gefasst wurde und jedwedes Füllmaterial mit erfasst werden soll.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Es gibt keine Freimengen hinsichtlich der allgemeinen Pflichten aus der Verpackungsverordnung. Die müssen von jedem Hersteller und Vertreiber beachtet werden.
Allerdings: § 10 der neuen Verpackungsverordnung regelt Freimengen für die Pflicht zur Abgabe der sog. Vollständigkeitserklärung. Nur wenn Sie als Hersteller oder Vertreiber (Händler) die dort geregelten Mengengrenzen überschreiten, müssen Sie jährlich eine solche Erklärung abgeben. Wenn nicht, so können Sie nur im Einzelfall von der Behörde dazu aufgefordert werden.
Grundsätzlich muss sich jeder an einem solchen Unternehmen beteiligen, der Verkaufsverpackungen, die beim Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringt, unabhängig vom entsprechenden Mengenaufkommen.
Die 50 Tonnen-Grenze ist nur für die sog. Vollständigkeitserklärung (VE) relevant: Wer mehr als 50 Tonnen Karton in den Verkehr bringt, muss in jedem Fall jährlich eine solche VE erstellen und bei der örtlichen IHK hinterlegen. Wer darunter bleibt, muss dies grundsätzlich nicht tun, kann aber dazu von der entsprechenden Behörde aufgefordert werden.
Sie erfüllen damit einen Großteil der Pflichten aus der Verpackungsverordnung. Zudem haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen auch bei der sog. Vollständigkeitserklärung zur Seite stehen kann. Allerdings haben Sie auch Kosten, da der Anschluss an einen solchen Versorger nicht kostenfrei ist.
Update: Die Vollständigkeitserklärung muss das verpflichtete Unternehmen selbst bei der jeweils zuständigen IHK hinterlegen und von einem Sachverständigen mit elektronischer Signatur bestätigen lassen.
Die Dualen Systeme stellen dem Vertragspartner die benötigten Bescheinigungen zur Verfügung, die erforderliche Anmeldung muss aber das Unternehme selbst erbringen. Reasybid unterstützt ebenfalls hierbei und stellt auch eine kompetente Steuerberaterin für die erforderlichen Prüfungsleistungen zur Verfügung.
Die wenigsten Dualen Systeme stellen ein Tool zur Verfügung. Zumeist können die Verpackungsmengen nur über ein Online-Portal des jeweiligen Systems gemeldet werden.
Auf www.reasybid.de findet sich im dortigen FAQ, Punkt 8, eine kostenlose Tabelle zur Berechnung der Mengen als Download.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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45 Kommentare
Kommentar von Lily
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
ich verschicke eine ganz kleine Menge(ca. 50) gebrauchter Kartons im Jahr. Muß ich mich da an der Verpackungsordnung beteiligen. LG Lily
Kommentar von Daniel
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Gibt es die Möglichkeit, dass sich kleine Onlinehändler zusammenschliessen. Ich habe z.B. nur ca. 50 Kartons im Jahr zu verschicken. Könnte ich mich mit einem anderen Onlinehändler der ebenfalls nur... » Weiterlesen
Kommentar von Viel Lärm um Nichts !
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Dies ist eine Verpackungsverordnung von Politikern erstellt und von Juristen kommentiert. Was kann dabei nur rauskommen ? - Viel Lärm um nichts Ich lasse es darauf ankommen und nutze das... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Wozu soll diese ganze Verpackungsverordnung eigentlich gut sein? Was ist Sinn und Zweck des ganzen? Müllvermeidung kann ich nicht erkennen. mg Det
Kommentar von Rainer
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Kann mir jemand sagen, wie ich Versandverpackungen behandeln soll oder muß, die ich aus einem Nicht-EG-Land bekomme, und hier weiter verschicke. Ich kenn doch gar nicht das Gewicht der... » Weiterlesen
Kommentar von Annamäusi
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Wie sieht es denn aus, wenn ich z.B. bei ebay verkaufe und meine Verpackung mit in mein Angebot setze: Verkaufe hübsches Set: Blumenvase, alte Zeitung und Pappkarton Dann müsste die Zeitung,... » Weiterlesen
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