Batteriegesetz in Kraft getreten: Was haben Händler zu beachten?

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 28.01.2010, 15:01 Uhr
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Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema "Verkauf von Batterien".

12. Wie kommen Online-Händler diesen Hinweispflichten nach?

Hierzu gibt das BattG sinngemäß Folgendes vor:

Wer Batterien über den Versandhandel an den Endnutzer abgibt, hat diesem Hinweise in den von ihm verwendeten Darstellungsmedien (Prospekt, Katalog, Internet, Fernsehen) )zu geben oder sie der Warensendung schriftlich beizufügen.

Online-Händler haben demnach zwei  Möglichkeiten ihren Hinweispflichten nachzukommen:

1. Möglichkeit: Die Hinweise können direkt in den Angeboten (Artikelbeschreibung, Prospekt, Katalog) erfolgen, solange dies eindeutig sowie leicht sichtbar und deutlich lesbar geschieht.

2. Möglichkeit: Die Hinweise kann auch der Warensendung schriftlich mit beifügt werden (E-Mail reicht nicht aus). Da die Hinweise gut sichtbar sein müssen, ist es wohl nicht ausreichend im Rahmen von AGB, die der Warensendung mit beigelegt werden, auf die sich aus dem BattG ergebenden Hinweispflichten hinzuweisen. Kaum einem Verbraucher würde dieser Hinweis auffallen – dem Sinn und Zweck der sich aus dem Batteriegesetz ergebenden Hinweispflichten wäre deshalb nicht entsprochen.

13. Dürfen die Kosten für die Rücknahme, Sortierung, Verwertung und Beseitigung von Geräte-Altbatterien beim Vertrieb neuer Gerätebatterien gegenüber dem Endnutzer getrennt ausgewiesen werden?

Nein, vgl. § 9 IV BattG.

14. Was haben Vertreiber von Fahrzeugbatterien zu beachten?

„Fahrzeugbatterien“ sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeuge im Sinne von Satz 1 sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein, vgl. § 2 Nr. 4 BattG.

Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen, vgl. § 10 I BattG.

Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.

15. Sieht das Batteriegesetz sonstige Anzeige- bzw. Anmeldepflichten für Händler vor?

Nein, solche Pflichten treffen nur Hersteller und/oder Importeure, also jeden der, unabhängig von der Vertriebsmethode, gewerblich Batterien innerhalb Deutschlands erstmals in den Verkehr bringt.

16. Müssen Händler kostenverursachende Verträge mit Entsorgungsunternehmen schließen (wie etwa bei der Verpackungsverordnung der Fall)?

Nein!

17. Sieht das Batteriegesetz vor, dass Händler von Batterien sich registrieren lassen müssen?

Nein! Eine Anzeigepflicht besteht nur bei Herstellern oder Importeuren von Batterien.

18. Haben auch private Ebay-Verkäufer die Vorgaben des Batteriegesetzes (Rücknahme- und Hinweispflicht) zu beachten?

Das Batteriegesetz betrifft grundsätzlich nur gewerbliche Hersteller und Vertreiber. In § 2 Nr. 15  des Batteriegesetzes wird definiert, wer Vertreiber in diesem Sinne ist:

Vertreiber“ ist, wer Batterien gewerblich an den Endnutzer abgibt.

Allgemein stellt sich bei Ebay & Co. das bekannte Problem, wann ein Verkäufer gewerblich ist und wann nicht. Die Gerichte haben hier vollkommen unterschiedlich geurteilt. Es herrscht insofern eine große Rechtsunsicherheit. Somit lässt sich lediglich sagen: Private sind von dem Batteriegesetz nicht betroffen. Ob allerdings jemand, der sich für einen Privaten hält, rechtlich als gewerblich angesehen wird, das entscheiden letztlich im Streitfalle die Gerichte.

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Leser-Kommentare

4 Kommentare

Batteriepfand zwischen Großhandel und Wiederverkäufer?

04.01.2011, 23:21 Uhr

Kommentar von U. Hompel zum Beitrag Batteriegesetz in Kraft getreten: Was haben Händler zu beachten?

Wenn im Batteriegesetz vom Erheben von Batteriepfand gesprochen wird ist immer nur vom Endverbraucher die Rede. Wie sieht das denn aus wenn ein Wiederverkäufer ( Autoreparaturwerkstatt)Autobatterien... » Weiterlesen

Rücksendekosten

28.01.2010, 16:29 Uhr

Kommentar von zum Beitrag Batteriegesetz in Kraft getreten: Was haben Händler zu beachten?

gehen wir mal davon aus, dass ein Händler ausschließlich Waren verkauft die keine Batterien benötigen, jedoch ein Chipleser mit Batterien, dann vermute ich mal, muss er diese zurücknehmen, sprich die... » Weiterlesen

Ohne Titel

27.11.2009, 18:48 Uhr

Kommentar von mb zum Beitrag Batteriegesetz in Kraft getreten: Was haben Händler zu beachten?

Tipp zur Darstellung des Hinweistextes erbeten! Vielen Dank für die ausfühliche Beschreibung. Meinem Verständnis nach sehe ich aber einen Widerspruch in dieser Erleuterung im Vergleich zum... » Weiterlesen

Altbestand Batterien

29.09.2009, 22:11 Uhr

Kommentar von Martin zum Beitrag Batteriegesetz in Kraft getreten: Was haben Händler zu beachten?

Was ist mit Altbeständen schadstoffhaltiger Batterien, die nach neume Gesetz nicht mehr verkauft werden dürfen? Oder gebrauchten Nickel-Cadmium-Akkus z.B. von gebrauchten Modellautos?

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