<b>Kabinett beschließt Novelle des Urheberrechts</b><table align="right"><tr><td></td></tr></table>Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. „Mit dem „Zweiten Korb” der Urheberrechtsnovelle modernisieren wir das Recht des geistigen Eigentums und passen es den Anforderungen der Informationsgesellschaft an. Es geht um einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft. Der Zweite Korb macht das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter”, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.Die erste Novelle des Urheberrechts („Erster Korb”) hat im Herbst 2003 die zwingenden Vorgaben der EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Was die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt, sondern den Mitgliedstaaten zur Regelung überlässt, blieb dem „Zweiten Korb” vorbehalten. Im Kern geht es um folgende Neuregelungen:<b>1. Erhalt der Privatkopie