Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 14.01.2011, 11:42 Uhr
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Versandkosten / Steuern

  • ­ Werbung mit „versicherter Versand“ ohne getrennte Ausweisung der Versicherungskosten
  • ­ Werbung mit „unversicherter Versand
  • ­ Gleichzeitig versicherter und unversicherter Versand angeboten
  • ­ Empfehlung, dass Käufer/Verbraucher Ware versichern soll
  • Auf Wunsch wird Transportversicherung angeboten.
  • Widersprüchliche Versandkostenangaben
  • Widersprüchliche Angaben zum Mindestbestellwert
  • Fehlende Mitteilung der Einzelheiten zur Berechnung der Versandkosten
  • Fehlende Angaben zu eventuell anfallenden Steuern und Kosten bei außereuropäischem Versand
  • Fehlende Gewichtsangaben bei Produkten, wenn Versandkosten hiervon abhängen
  • Keine Angabe bzgl. Versandkosten, wenn Paket etwa schwerer als 24 kg

Waffengesetz

Vorab: Die IT-Recht Kanzlei hat hier die wichtigsten Fragen zum Waffengesetz beantwortet.

Werbung

Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei berichtet zurzeit im Rahmen einer Serie Woche für Woche Neues über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

Alleinstellungsmerkmale

  • „Wir sind das beliebteste Unternehmen Deutschlands“ (unzulässige, wenn das Unternehmen seine Leistungen im fraglichen Segment überhaupt nicht bundesweit anbietet vgl. OLG Hamburg, 11.11.2009, 5 U 57/09).
  • „Deutschlands beliebtester Anbieter“ (kann zulässig sein, wenn das Unternehmen den deutschlandweit größten Kundenstamm in diesem Segment vorweisen kann, da der Verbraucher die Zahl der Kunden als Grundlage für diese Aussage sieht, vgl. LG Hamburg, 20.08.2008, 315 O 354/08).
  • „Eines der wachstumsstärksten Unternehmen der Branche“ (ist zulässig, wenn tatsächlich ein großes Wachstum über einen längeren Zeitraum hinweg – nicht nur innerhalb eines Jahres – nachgewiesen werden kann, vgl. OLG Köln, 13.01.2006, 6 U 126/05).
  • „Wir haben Standards gesetzt“ (nicht ohne weiteres unzulässig, sofern kein absoluter Vorrang dieser Standards behauptet wird, vgl. OLG Hamburg, 06.05.2004, 3 U 116/03).
  • „Wir sind Technologieführer“ (wettbewerbswidrig, wenn diese Stellung nicht nachgewiesen werden kann (OLG Hamburg, 29.03.2001, 3 U 222/00; vgl. a. LG Hamburg, 18.04.200, 312 O 194/00).
  • „1a Unternehmen“ (unzulässig, wenn entgegen der Realität beim Verbraucher der Eindruck entsteht, das Prädikat „1a“ sei von einem kompetenten Dritten verliehen worden, vgl. OLG Düsseldorf, 21.11.2006, 20 U 14/06).
  • „Schnellster Anbieter bundesweit“ (irreführend, sofern das Unternehmen mit seiner Leistung nicht tatsächlich jeden anderen Anbieter flächendeckend überbieten kann und die Leistung jederzeit abrufbar ist vgl. LG Köln, 25.09.2008, 84 O 15/08).
  • „Für Sie kämpft niemand so wie wir!“ (zulässige, da über den tatsächlichen Erfolg des Werbenden in seinem Tun nichts Konkretes ausgesagt wird, vgl. OLG Hamburg, 23.11.2006, 3 U 110/06).
  • „Wir gehören zur Leistungsspitze“ (grundsätzlich zulässig, da lediglich die Zugehörigkeit zur Spitzengruppe einer Branche beworben wird, vgl. OLG Hamburg, 05.02.2004, 3 U 51/03).
  • „Das bessere Produkt“ (unzulässig , sofern das Produkt dem Angebot der Konkurrenz nicht nachweisbar preislich und technisch überlegen ist, vgl. OLG Hamburg, 28.06.2001, 3 U 40/01).
  • "Der beste Powerkurs aller Zeiten" ist keine irreführende Spitzenstellungswerbung, da der Verbraucher die reklamehafte Übertreibung erkennen könne (so das KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2010, Az.: 5 W 175/10).
  • Die Aussage "Maximum Speed" im Zusammenhang mit dem Verkauf von Software sei eine typische Ausdrucksform für eine Alleinstellung, so das OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.04.2010, Az. U 193/09).
  • „Der beste Preis der Stadt“ (unzulässig, wenn ein Konkurrent nachweisen kann, im gleichen Zeitraum und für das gleiche Produkt einen niedrigeren Preis geboten zu haben, vgl. OLG Köln, 21.10.2005, 6 U 106/05; vgl. a. OLG Hamburg, 24.01.2007, 5 U 204/05).
  • „Unschlagbar billig“ (es gilt das gleiche wie für den „besten Preis der Stadt“, vgl. OLG Hamm, 16.09.2004, 4 U 108/04).
  • „Wir haben unsere Preise mit der Konkurrenz verglichen, und wir waren tatsächlich die Billigsten“ (unzulässig, wenn sie aufgrund fehlender konkreter Angaben zu Zeit und Umfang des Vergleichs intransparent ist, vgl. LG Leipzig, 17.08.2006, 5 O 4757/05).
  • „Gelddifferenz zurück, wenn Sie woanders billiger kaufen“ (weder intransparent noch ein wettbewerbswidriger Vergleich zur Konkurrenz, vgl. OLG Hamburg, 24.02.2005, 3 U 203/04).
  • „Echte Tiefpreisgarantie – wir zahlen den Differenzbetrag einfach aus“ (ebenso wie „Gelddifferenz zurück“ eine zulässige Aussage, vgl. OLG Bremen, 06.05.2004, 2 U 106/03; 19.02.2004, 2 U 94/03).
  • Verwendung des Wortes „Sparen“ (keinesfalls wettbewerbswidrig, da es lediglich günstige, jedoch nicht gerade die günstigsten Preise suggeriert, vgl. LG Düsseldorf, 22.11.2002, 38 O 131/02; LG Köln, 27.09.2002, 81 O 125/02; LG Hamburg, 09.06.2000, 416 O 107/00).
  • "Nagelkosmetikprodukte bei rund um die Uhr einkaufen zu günstigsten Top Preisen." ist eine zulässige Aussage, da es lediglich eine substanzlose Anpreisung ohne konkreten Tatsachengehalt sei (Urteil des LG Bochum vom 22.09.2010, Az. I-13 O 94/10).
  • „Dienstleister mit weltweiter Spitzenstellung“ (unzulässige, wenn das Unternehmen zwar international, aber nur im deutschsprachigen Raum tätig ist, vgl. LG Hannover, 30.06.2009, 18 O 193/08).
  • „Weltweit die Nummer 1“ (kann bei einem Tochterunternehmen eines multinationalen Konzerns zulässig sein, wenn die Vorstellung des Verbrauchers sich an der Verbreitung des Mutterkonzerns orientiert, vgl. OLG Frankfurt, 07.11.2002, 6 U 12/00).
  • Alleinstehende Kombinationen aus einem Regions- bzw. Ortsnamen und einer Unternehmensform (können wettbewerbswidrig sein, da sie eine Spitzenstellung im genannten Wirtschaftsraum suggerieren, vgl. OLG Stuttgart, 16.03.2006, 2 U 147/05; OLG Hamm, 18.03.2003, 4 U 14/03; LG Dortmund, 24.10.2002, 18 O 70/02).
  • „Wir liefern überall in der Region“ (unzulässig, wenn tatsächlich geographische Lieferungslücken bestehen und darauf nicht gesondert hingewiesen wird, vgl. OLG Oldenburg, 29.04.2004, 1 U 121/03).
  • „Wir liegen im deutschen Durchschnitt vorn“ (unzulässig, wenn das Unternehmen seine Leistungen nur in einigen Ballungsräumen anbietet, vgl. OLG Köln, 18.12.2009, 6 U 60/09).
  • „Das erste Unternehmen im Ort“ (selbst wenn historisch richtig, mit Vorsicht zu genießen, da der Verbraucher aus dem Wort „erste“ auch eine qualitative Spitzenstellung ableiten könnte, vgl. OLG Bremen, 11.01.2007, 2 U 107/06).
  • Werbung mit Marktführerschaft (unzulässig für den Fall dass sich konkurrierende Unternehmen
    umsatzmäßig kaum voneinander unterscheiden, vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 23.07.2010 - 38 O 19/10).

Anwaltswerbung

Ärztewerbung

Vorab: IT-Recht Kanzlei bietet einen besonderen Service für Ärzte an und unterhält einen eigenen Blog zum Thema "Werberecht für Heilberufe und Heilverfahren".

Irreführende Werbung

Preisgegenüberstellungen

  • Mehrdeutigkeit des in Bezug genommenen durchgestrichenen Preises: Werbung enthält intransparente (irreführende) Preisgegenüberstellungen
  • Werbung mit durchgestrichenen Preisen, die bereits vor Monaten gesenkt worden sind.
  • Dem geforderten Preis wird ein höherer Preis mit der Bezeichnung "ehemaliger Preis" gegenübergestellt.
  • Dem geforderten Preis wird ein höherer Preis mit der Bezeichnung "ehemaliger Verkaufspreis" gegenübergestellt.
  • Dem geforderten Preis wird ein höherer Preis mit der Bezeichnung "Regulärer Ladenpreis" gegenübergestellt.
  • Dem geforderten Preis wird ein höherer Preis mit der Bezeichnung "statt" gegenübergestellt.
  • Dem geforderten Preis wird ein höherer Preis mit der Bezeichnung "Listenpreis" gegenübergestellt.
  • Es wird länger als 4 Wochen im Rahmen einer Preisgegenüberstellung auf einen ehemaligen Verkäuferpreis Bezug genommen.

Produktwerbung

Preiswerbungsschlagwörter

Unzulässig geworben wird mit folgenden Preiswerbungsschlagwörtern:

"Ab-Preis“
„Abholpreis“
„Billigpreis“
„Bruttopreis inkl. Mwst“
„Circa-Preis“, „Mittlerer Preis“
„Dauertiefpreis“
„Direkt ab Werk“
„Discountpreis“
„Einführungspreis“
„Einkaufspreis, Fabrikpreis“
„Einstandspreis“
„Eröffnungspreis“
„Fabrikpreis, Großhandelspreis, Listenpreis, Katalog-Preis, Brutto-Preis“
„Factory-Outletpreise“
„Festpreis, Inklusivpreis“
„Frei Haus“
„Jubiläumspreis“
„Ladenpreis“
„Listenpreis, Katalogpreis“
„Nettopreis“
„Nettopreis + Mwst.“
"Sommerpreis"
"Statt"-Preise
"Von-bis-Preise"
"Winterpreis"

Werbung mit alternativen Heilmethoden

Werbung mit Autorisierungen

Werbung mit Hinweis auf „autorisierte“ Tätigkeit, ohne dass Informationen über Autorisierung veröffentlicht werden (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 13.07.2010 - 6 U 58/09)

Werbung mit Begriffen "Bio" und "Öko"

(vgl. hierzu auch den folgenden Beitrag: Werbung mit dem Bio-Siegel und Zusätzen wie "Bio" und "Öko": Ökologische Lebensmittel juristisch korrekt vermarkten)

  • Lebensmittelwerbung mit Zusätzen wie "Öko" oder "Bio", ohne Angabe des Codes der letzten Kontrollstelle
  • Bewerbung von "Bio-Dinkelkissen" mit dem Bio-Siegel
  • Bewerbung von "Kirschkernen", ohne Angabe des Codes der letzten Kontrollstelle
  • Bezeichnung "Bio-Fix" für WC Reiniger, der Zitronensäure und Tenside enthält (OLG Düsseldorf, GRUR 1988, 55, 57)
  • Bezeichnung "Bio-Gold" für Waschmittel (KG GRUR 1993, 766).
  • Bezeichnung "Biolarium" als Bezeichnung eines Solariums (OLG München, GRUR 1990, 294)
  • Bezeichnung "Bio" für Bier, das üblichen Alkoholgehalt aufweist (LG München, I ZLR 1991, 95)
  • Bezeichnung "Bioregulator" für Armreif, der mit Begriffen wie "Stress-Abbau" u.än beworben wird (KG ZLR, 1992, 647)
  • Bezeichnung "Bio-Pack" mit dem Zusatz "Für eine bessere Umwelt" für Verpackungsmittel (OLG Düsseldorf, WRP, 1992, 209, 210)
  • Die Bio-Kontrollnummer wird nicht angegeben.
  • Die Bio-Kontrollnummer nennt die falsche Kontrollstelle.
  • Die Bio-Kontrollnummer wird nur an versteckter Stelle des Online-Shops dargestellt.
  • Bezeichnung "Bio" für Tabakwaren
  • Werbung mit "Bio" ohne Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle

Werbung mit Begriff "Oeko-Tex-Standard 100"

Textilprodukte werden mit dem Begriff "Oeko- Tex- Standard 100" beworben, obwohl

  • die Produkte dem "Oeko-Tex-Standard 100" nicht entsprechen oder
  • im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte keine Prüfnummer und kein Prüfinstitut angegeben worden ist oder
  • die Produkte nicht nach dem ""Oeko-Tex-Standard 100" zertifiziert worden sind.
  • Werbung mit Oeko-Tex-Standards, obwohl Zertifikat gar nicht verliehen worden ist

Werbung mit Garantien

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Max-Lion Keller
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Leser-Kommentare

38 Kommentare

Eine tolle Zusammenstellung- vielen Dank

18.01.2011, 10:36 Uhr

Kommentar von Torsten Krüger - xtcModified eCommerce Shopsoftware zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)

Die Liste würde sich so mancher sicherlich als PDF wünschen. ;-) Grüße Torsten

Auftreten als Verbraucher/Privater trotz Unternehmereigenschaft bei eBay

27.12.2010, 09:21 Uhr

Kommentar von Elinor Hopfenzitz zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)

Guten Tag, wenn man das liest, gewinnt man den Eindruck, dass es problemlos möglich ist, sich als privater Verkäufer bei eBay anzumelden und dann eine Vielzahl von Artikeln mit dem Vermek NEU zu... » Weiterlesen

!?!!?!?!?

12.08.2010, 21:37 Uhr

Kommentar von artedition zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)

Das ist doch alles der komplette Wahnsinn. ENDE !!!.... Dauert nicht mehr lange. MfG

Sehr hilfreiche Zusammenstellung

02.03.2010, 15:00 Uhr

Kommentar von Herbert Huber zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)

Danke für diese sehr hilfreiche Zusammenstellung. Leider kann grundsätzlich wegen jedem und allem abgemahnt werden. Es ist eine sekundäre Frage, ob die Abmahnung zurecht erfolgte. Irgendwer wird... » Weiterlesen

Endlich!

22.02.2010, 06:19 Uhr

Kommentar von Unbekannt zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)

Bin so froh, endlich einen "Leitfaden" gefunden zu haben, der einem erklärt, was man bei einer Abmahnung tun soll. Als Otto-Normal-Bürger gerät man ja leicht in Panik, wenn man ein Schreiben von... » Weiterlesen

It-Recht-Shop

15.02.2010, 10:58 Uhr

Kommentar von zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)

Liebes It-Recht-Team! Wie man anhand der vielzähligen Kommentare zu diesem Artikel sieht, ist das "Abmahnungs-Thema" ein ganz brisantes. Deshalb ist es um so verwunderlicher, wieso Sie nicht schon... » Weiterlesen

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