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Folgende Zeichen lassen sich als Gemeinschaftsmarke anmelden:
Hinweis: Die Anmeldung muss eine graphische Darstellung der Marke enthalten.
Was die Marke so bedeutsam macht ist ihre Eignung, Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen (und dies oftmals auf „den ersten Blick”). Es ist die Marke, die
Dementsprechend sind Marken immens wichtige und vor allem werthaltige Vermögensgegenstände, deren Pflege mitunter ein enormer Aufwand, sowie in finanzieller sowie in zeitlicher Hinsicht, zukommt. Kein Wunder, dass Marken auch Begehrlichkeiten Dritter wecken, die von Ihren Investitionen profitieren wollen. Hier gilt es mittels einer Eintragung der Marke vorzusorgen, da auf diese Weise wirkungsvoll und effektiv Dritten untersagt werden kann, im geschäftlichen Verkehr ein mit der geschützten Marke identisches oder verwechselbares Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, für die Ihre eingetragene Marke Schutz genießt.
Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, gewährt die Gemeinschaftsmarke ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht. Dieses Recht gestattet es dem Inhaber wiederum, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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Als „Boutiquen“ werden Rechtsanwaltskanzleien bezeichnet, die sich auf wenige Rechtsgebiete spezialisiert haben und daher besonders qualifizierte Beratung in diesen Bereichen bieten können.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der IT Recht Kanzlei ist das Markenrecht. In unserer „Marken(rechts)Boutique“ beraten Sie spezialisierte Anwälte bei allen Fragen rund ums Markenrecht.
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1 Kommentar
Kommentar von Kurlbaum
zum Beitrag Große FAQ rund um die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke
Ein sehr informativer Artikel. Vielen Dank für die Erläuterungen. Ich höre immer wieder, dass man sich auch seine Domain als Marke schützen lassen sollte. Wenn man eine generische Domain hat, soll... » Weiterlesen
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