Große FAQ rund um die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 10.06.2007
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Frage: Welche Zeichen können als Gemeinschaftsmarke angemeldet werden?

Folgende Zeichen lassen sich als Gemeinschaftsmarke anmelden:

  • Marken, die aus Wörtern bestehen, darunter Buchstaben, Zahlen oder Kombinationen aus beiden. Keine Rolle spielt hierbei, ob die Wörter einer fiktiven oder einer Fremdsprache entnommen worden sind. Entscheidend nur ist, dass das Wort in der jeweiligen Sprache nicht zur Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen dienen darf, für die die Marke angemeldet ist.
  • Bildmarken mit oder ohne Wörter,
  • Logos
  • Slogans
  • Bildmarken in Farbe,
  • Farben oder Farbkombinationen,
  • dreidimensionale Marken,
  • Hörmarken, insbesondere Tonfolgen
  • Hinweis: Die Anmeldung muss eine graphische Darstellung der Marke enthalten.

    Frage: Weshalb sollten Sie sich Ihre Marke schützen lassen?

    Was die Marke so bedeutsam macht ist ihre Eignung, Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen (und dies oftmals auf „den ersten Blick”). Es ist die Marke, die

  • in hohem Maße Kaufentscheidungen beeinflusst,
  • Emotionen Ihrer Kunden weckt,
  • ein „Image” bzw. den guten Ruf Ihres Unternehmens schafft und festigt,
  • das Vertrauen in die Qualität der Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens begründet,
  • umfangreichen Schutz vor Nachahmungen und Missbräuchen (Stichwort: Markenpiraterie) bietet und nicht zuletzt
  • effektive Verteidigungsmittel im Wettbewerb gewährleistet.
  • Dementsprechend sind Marken immens wichtige und vor allem werthaltige Vermögensgegenstände, deren Pflege mitunter ein enormer Aufwand, sowie in finanzieller sowie in zeitlicher Hinsicht, zukommt. Kein Wunder, dass Marken auch Begehrlichkeiten Dritter wecken, die von Ihren Investitionen profitieren wollen. Hier gilt es mittels einer Eintragung der Marke vorzusorgen, da auf diese Weise wirkungsvoll und effektiv Dritten untersagt werden kann, im geschäftlichen Verkehr ein mit der geschützten Marke identisches oder verwechselbares Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, für die Ihre eingetragene Marke Schutz genießt.

    Frage: Welche Rechte bringt eine Gemeinschaftsmarke mit sich bzw. welchen Schutz bietet sie?

    Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, gewährt die Gemeinschaftsmarke ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht. Dieses Recht gestattet es dem Inhaber wiederum, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr

  • ein mit der Gemeinschaftsmarke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie eingetragen ist;
  • ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Gemeinschaftsmarke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Gemeinschaftsmarke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht; dabei schließt die Gefahr von Verwechslungen die Gefahr ein, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird;
  • ein mit der Gemeinschaftsmarke identisches oder ihr ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Gemeinschaftsmarke eingetragen ist, wenn diese in der Gemeinschaft bekannt ist und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Gemeinschaftsmarke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.
  • das Zeichen auf Waren oder deren Aufmachung anzubringen;
  • unter dem Zeichen Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen oder unter dem Zeichen Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen;
  • Waren unter dem Zeichen einzuführen oder auszuführen;
  • das Zeichen in den Geschäftspapieren und in der Werbung zu benutzen.
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    Leser-Kommentare

    1 Kommentar

    Und was ist mit Domains ?

    20.05.2009, 14:00 Uhr

    Kommentar von Kurlbaum zum Beitrag Große FAQ rund um die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke

    Ein sehr informativer Artikel. Vielen Dank für die Erläuterungen. Ich höre immer wieder, dass man sich auch seine Domain als Marke schützen lassen sollte. Wenn man eine generische Domain hat, soll... » Weiterlesen

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