EVB-IT Systemvertrag: Eine umfangreiche FAQ

von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff, 19.02.2009, 21:55 Uhr
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Frage Nr. 3: Welchen Sachverhalt regelt ein IT-Systemvertrag?

Der Systemvertrag soll alle projektrelevanten Rechtsfragen antizipieren und für den Auftragnehmer wirtschaftlich sinnvolle und für den Auftraggeber vertretbare Lösungen konzipieren. Dies führt zur Vermeidung von Risiken und zur Deeskalation in Konfliktsituationen. Der Vertrag muss also dafür sorgen, dass der Auftragnehmer auf der Grundlage eines realisierbaren Leistungsverzeichnisses arbeitet, dass das Projektmanagement professionell organisiert ist und die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ausreichend definiert wurden. Weiter hat der Vertrag für ein professionelles Change-Request-Management zu sorgen und vernünftige Haftungs-, Gewährleistungs- und Verzugsklauseln aufzunehmen. Auch die Abnahmeregelung ist so zu gestalten, dass der Auftraggeber sich seinen Abnahmeverpflichtungen nicht entziehen kann.

Frage Nr. 4: Warum ist die professionelle Planung des IT-Systems und ein professionelles Projektmanagement so wichtig?

Die Durchführung eines IT-Projektes ist technisch und juristisch der Erstellung eines Bauwerkes ähnlich. In beiden Fällen gibt der Auftraggeber ein Paket von Leistungen in Auftrag mit dem Ziel, mit Vertragserfüllung ein Bauwerk oder beim IT-Projekt ein funktionierendes EDV-System zu erhalten.

Während aber bei der Erstellung von Bauwerken sowohl technisch als auch juristisch auf eine jahrtausend alte Praxis und Erfahrung zurückgegriffen werden kann, ist die Erstellung von IT-Systemen noch relativ neu. Dementsprechend unerfahren, ja kühn gehen oft Auftraggeber und Auftragnehmer an die Planung, vertragliche Regelung und technische Durchführung solcher komplexen Projekte heran. Es nimmt daher nicht Wunder, dass 50 % aller IT-Projekte scheitern und 25 % zwar erfolgreich abgeschlossen werden können, dass sich aber in diesen Fällen am Ende sowohl die Vergütung als auch die Ausführungsfristen dramatisch von der ursprünglichen Planung entfernt haben.

Will man die Zustände, die bei der Durchführung von IT-Projekten herrschen, auf die Errichtung eines Bauwerkes übertragen, so würden komplexe Bauwerke auf der Grundlage von Skizzen des Auftragsgebers ohne statische Überprüfung und ohne Architektenplan durchgeführt. Die Bauleitung und die Abnahme würden vom Auftraggeber selbst erledigt. Während des Projektes würde der Auftraggeber vom Auftragnehmer verlangen, dass z.B. nicht sechs, wie ursprünglich geplant, sondern zwölf Stockwerke zu errichten seien oder die Garagen vor und nicht hinter das Haus gebaut werden sollten etc. Ein Bauunternehmer, der sich auf ein solches Abenteuer einließe, könnte nur verlieren. Auftragnehmer in IT-Projekten lassen sich erfahrungsgemäß sehr oft auf die Realisierung eines IT-Systems mit sehr fragwürdigen Planvorgaben ein und werden dann im Laufe des Projektes von Änderungsverlangen des Auftraggebers, den so genanntem Change-Requests, Tag für Tag an die Grenze des finanziell und technisch Machbaren bis zum Scheitern des Projektes getrieben. Ein solches Fiasko, das schon oft einen Anbieter bis kurz vor die Insolvenz oder darüber hinaus getrieben hat, kann nur durch eine professionelle Planung (Leistungsbeschreibung) und juristisches und technisches Projektmanagement vermieden werden.

Frage Nr. 5: Wie und in welchen Gremien wurde der EVB-IT Systemvertrag entwickelt?

Ursprünglich sind alle EVB-IT seit 2004, wie zuvor die BVB, in einem Gremium ausgehandelt worden, das aus Vertretern der öffentlichen Hand und der IT-Wirtschaft bestand. Auf Seiten der öffentlichen Hand agierte der KoopA ADV (der Kooperationsausschuss, dem der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände angehören). Er ist ein Gremium, in dem gemeinsame Grundsätze des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechniken (IT) und wichtige IT-Vorhaben in der öffentlichen Verwaltung einvernehmlich abgestimmt werden.

Im Auftrag des Koop-A wurden die ersten Entwürfe der EVB-IT entwickelt. Mitglied des KoopA ist die KBSt www.kbst.bund.de, die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung im Bundesministerium des Innern. Sie ist eine im Jahre 1968 gegründete, ressortübergreifend tätige Einrichtung der Bundesregierung. Sie wirkt darauf hin, dass die Informationstechnik in der Bundesverwaltung aus fachlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und technischer Sicht optimal eingesetzt wird.

Grundlage ihrer gegenwärtigen Arbeit sind die 1988 durch Kabinettsbeschluss eingeführten "Richtlinien für den Einsatz der IT in der Bundesverwaltung (IT-Richtlinien)". Im KoopA nahm die KBSt die Interessen der Bundesverwaltung wahr. Die Auftragnehmerseite wird durch den BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien), vertreten.

Seit 2004 ruhten aber die gemeinsamen Verhandlungen der Industrieverbände und der Öffentlichen Hand hinsichtlich der EVB-IT - Weiterentwicklung. Grund war, dass die Auftraggeberseite zu dem Ergebnis gekommen war, dass das in den EVB-IT festgelegte Haftungskonzept für die öffentliche Hand zu ungünstig sei, um langfristig Akzeptanz bei den Beschaffern zu finden.

Sie legte daher im Januar 2003 ein neues Haftungskonzept vor, das eine Haftungsbeschränkung des Auftragnehmers ausschließlich in dem Rahmen vorsah, der nach den AGB-rechtlichen Vorschriften des BGB in Auftragnehmer-AGB wirksam wäre. Die Verhandlungsparteien konnten sich zunächst nicht auf ein gemeinsames geändertes Haftungskonzept einigen. Das Ziel, sämtliche BVB-Verträge gemeinsam im Konsens durch EVB-IT-Verträge zu ersetzen, musste daher zunächst aufgegeben werden.

Um Zeitverlust zu vermeiden, arbeitete die KBSt für die Bundesverwaltung alleine an der Entwicklung des EVB-IT Systemvertrages. Die Arbeiten waren Ende 2005 abgeschlossen. Die für diesen Zeitpunkt angekündigte Veröffentlichung verzögerte sich jedoch um eineinhalb Jahre. Grund war, dass es der öffentlichen Hand und dem BITKOM inzwischen gelungen war, eine Einigung über das neue Haftungskonzept zu erzielen. Die Wirtschaftsdelegation kehrte daher an den Verhandlungstisch zurück und revidierte den von der öffentlichen Hand erstellten Entwurf. Diese Verhandlungen stellten sich allerdings als überaus mühselig dar, da sich die Positionen von öffentlicher Hand und Wirtschaft erheblich unterschieden.

Die öffentliche Hand kam schließlich der Wirtschaft in entscheidenden Punkten entgegen. Die Verhandlungspartner gelangten dabei zu einer in wesentlichen Teilen abgestimmten Fassung. Leider konnte aber in wenigen, jedoch grundsätzlichen Fragen keine Einigung erzielt werden, so dass sich das BMI wegen der immensen Nachfrage zu diesem Vertragstyp veranlasst sah, den Vertrag ohne die Zustimmung der Wirtschaftverbände zu veröffentlichen. Das Haftungskonzept in den AGB des EVB-IT Systemvertrages, das dem EVB-IT System entspricht, ist mit den Vertretern der Wirtschaft abgestimmt. Die Wirtschaft kritisiert aber, dass im EVB-IT Systemvertrag die Möglichkeit vorgesehen ist, von diesen Haftungsregeln zum Nachteil des Auftragnehmers abzuweichen.

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