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Die Buchpreisbindung gilt
Hinweis: Beim Verkauf von Büchern können wissenschaftlichen Bibliotheken, die jedem auf ihrem Gebiet wissenschaftlich Arbeitenden zugänglich sind, bis zu 5 Prozent, jedermann zugänglichen kommunalen Büchereien, Landesbüchereien und Schülerbüchereien sowie konfessionellen Büchereien und Truppenbüchereien der Bundeswehr und der Bundespolizei bis zu 10 Prozent Nachlass gewährt werden (vgl. § 7 Abs. 2 BuchPrG).
Nach § 3 S.1 BuchPrG beschränkt sich die Anwendbarkeit auf gewerbs- oder geschäftsmäßige Verkäufer von neuen Büchern, private Verkäufer sind von der Preisbindung nicht betroffen.
Nein, da diese weder Bücher noch buchnahe Produkte darstellen (vgl. Gesetzesmaterialien, BT-Drucks. 14/9422, S.11). Dies entspricht – zumindest momentan, auch der Rechtsauffassung der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Das Thema ist noch immer umstritten - aber aufgrund des von Amazon angekündigten eBook-Systems „Kindle“ wieder brandaktuell . Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat kürzlich zu dieser Frage Stellung bezogen und ist nun der Ansicht, dass E-Books, die einem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen, preisgebunden seien. Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie hier.
Nach Ansicht des OLG Frankfurt (Urteil vom 15. 6. 2004, Az. 11 U 18 /2004) jedenfalls dann, wenn in einem Zeitraum von sechs Wochen mehr als 40 Bücher verkauft werden.
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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3 Kommentare
Kommentar von Buchhändler
zum Beitrag Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQ der IT-Recht Kanzlei
(Ein „Vollsortimenter“ ist ein Buchhändler, über den nicht jedes beliebige Buch bestellt werden kann.) Das ist genau falschherum formuliert. Ein häufiges Problemfeld, das in der FAQ fehlt, sind... » Weiterlesen
Kommentar von anonym
zum Beitrag Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQ der IT-Recht Kanzlei
Wie verhält es sich bei einem Verkauf von Büchern von Helgoland aus? Dort gelten 0% Umsatzsteuer. Muß bei einem gebundenen Buchpreis von z. B. 9,95 EUR genau dieser berechnet werden oder kann bzw.... » Weiterlesen
Kommentar von Bitte betrachten Sie meine Nachricht als ergänzenden Hinweis, eine Veröffentlichung als Kommentar is
zum Beitrag Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQ der IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Für den Laien kann er aufgrund des Fehlens einiger zum Thema gehörender Informationen jedoch etwas irreführend sein (insofern, dass z.B. ein Buchverkäufer... » Weiterlesen
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