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Worum geht es beim IT-Lizenzmanagement? „Wikipedia“ hält hier folgende Definition bereit: „Der Begriff „IT-Lizenzmanagement“ (mitunter auch „Software-Lizenzmanagement“) umfasst alle Prozesse in einem Unternehmen, die den legalen wie aber auch effizienten Umgang mit proprietärer Software in Unternehmen absichern sollen. Dabei reklamiert das Lizenzmanagement für jeden Unternehmensbereich Einfluss, und zwar von der Beschaffung über jeden PC-Arbeitsplatz bis hin zum Management.“ Ja, gut gebrüllt Löwe, aber ich bin mir sicher, dass dieser Satz von einem Juristen stammt bzw. Rechtslaien mit dieser Definition ihre liebe Not haben könnten. • Was ist denn überhaupt eine Lizenz?
Ja, zunächst zu der Frage, die am schnellsten beantwortet werden kann. Was ist proprietäre Software? Ich als Jurist antworte Ihnen: Ganz einfach, im juristischen Sinne ist der Begriff „proprietär“ gleichbedeutend mit „urheberrechtlich geschützt". Demnach ist auch ein Open-Source Programm, das etwa unter der GPL lizenziert ist, proprietäre Software. Übrigens, Verfechter der sog. „Freien-Software-Bewegung“ würden Ihnen die Frage anders beantworten und zwar juristisch nicht korrekt. Demnach sei „proprietäre Software“ jegliche Software, die keine „freie Software“ sei. Nicht „frei“ sei die Software, wenn der Quellcode nicht offengelegt ist. Die „Freie-Software-Bewegung“ begreift demnach Open-Source Software als nicht proprietär. Ich kann Ihnen nur raten, sich letztlich meiner Definition anzuschließen, da es sehr viel wahrscheinlich ist, dass Sie, wenn es rechtlich darauf ankommt, mit Juristen zu tun haben werden und weniger mit den Verfechtern der „Freien-Software-Bewegung".
In Vorbereitung zu diesem Vortrag habe ich mir schon überlegt, ob es nicht möglicherweise überflüssig ist, Ihnen erzählen zu wollen, was der Begriff „Lizenz“ überhaupt aussagt – schließlich möchte ich Sie nicht langweilen. Ich vermute auch mal, dass die meisten hier im Saal zu wissen meinen, was man unter dem Begriff „Lizenz“ versteht. Nur, gerade letzte Woche erst sind mir zwei Definitionsversuche über den Weg gelaufen, die beide falsch waren. 1. Die eine Definition entstammte einem Softwareüberlassungsvertrag, geschrieben von dem Unternehmensjuristen. 2. Der andere Definitionsversuch entstammte einem Fachaufsatz zum Thema IT-Lizenzmanagement. Und ich dachte, mir dies kann kein Zufall sein. Hier besteht möglicherweise doch Aufklärungsbedarf und daher möchte ich doch ein paar Worte zum Lizenzbegriff verlieren.
Ich hatte letzte Woche einen Softwareüberlassungsvertrag einer Firma in München zu überprüfen. Diese Firma hat eine Software entwickelt, die sie mittlerweile über das Internet vertreibt. Der Bestellungsprozess läuft dabei wie folgt ab: Der potentielle Kunde hat sich, nach Angabe seiner persönlichen Daten zunächst eine Shareware-Version der Software auf den Rechner zu laden. Diese Shareware-Version kann jedoch nur dann benutzt werden, wenn der Kunde diese durch eine Lizenznummer aktiviert. Diese Lizenznummer ist nun in einer kleinen Datei enthalten, die dem Kunden gegen Vergütung via E-Mail zugeschickt wird. Dieser E-Mail lag dann auch der Softwareüberlassungsvertrag („EULA") der Firma bei. Genau diesen Vertrag hatte ich nun zu überprüfen und ich fand folgende Definition zum Lizenzbegriff:
„Eine Lizenz ist eine Datei, die verschlüsselte Informationen enthält.“
Wenn Sie heute eins mitnehmen sollten dann dies, dass eine Lizenz keine Datei darstellt. Es geht auch nicht darum, dass eine Lizenz Informationen enthalten könnte. Um es an dieser Stelle zu verraten: Eine Lizenz ist nichts anderes als das Recht, eine Software auf eine vom Urheber vorgegebene Art und Weise nutzen zu dürfen.
Gerade in Vorbereitung zu diesem Vortrag, hatte ich mich mit einer Fachzeitschrift auseinandergesetzt, die sich in der aktuellen Ausgabe schwerpunktmäßig dem Thema IT-Lizenzmanagement verschrieben hatte. Darin gab es einen Aufsatz eines Leiters eines IT-Dienstleiters, der wiederum spezielle Software zur automatischen Erfassung aller unternehmenseigenen installierten Software entwickelt – eine Grundvoraussetzung für ein effektives IT-Lizenzmanagement. Auch in diesem Aufsatz gab es eine Definition der „Lizenz“, so war zu lesen:
„Eine Lizenz ist ein legales Recht zur Nutzung einer einzigen Kopie eines Software-Produktes.“
Dieser Satz ergibt erstens keinen Sinn bzw. ist auch falsch: So gibt es kein „legales“ Recht und zwar genauso wenig, wie ein „illegales“ Recht vorstellbar ist (zum Glück). Vielmehr bezeichnet „legal“ eine Gesetzeskonformität, die aber in dem obigen Satz schon durch das Wort „Recht“ ausgedrückt ist. Es ist zu kurz gegriffen, wenn man unter der „Lizenz“ nur das Recht verstehen möchte, eine Kopie eines Software-Produktes zu nutzen. Ganz im Gegenteil, Softwarehersteller werden immer kreativer, was denkbare Lizenzmodelle angeht. Es sind x- beliebige Möglichkeiten vorstellbar, auf welche Art und Weise Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden können. Um mal einen Eindruck zu geben, es gibt die:
Um mal so anzufangen: Dürfte ich etwa Software von SAP beziehen, davon 100 Kopien machen und diese selbst verkaufen? Nein, natürlich nicht. Und warum nicht? Weil schon nach dem deutschem Urheberrechtsgesetz der Rechteinhaber (also in dem Beispiel SAP) das ausschließliche Recht hat zu bestimmen, ob und in welcher Weise dessen Software vervielfältigt werden darf. Dieses Recht des Urhebers zu entscheiden, wie mit seiner Software umgegangen wird, also ob sie bspw. vervielfältigt, verbreitet werden darf, wird unter Juristen das „Verwertungsrecht“ genannt. Und ganz wichtig: Zum Verwertungsrecht gehört eben auch das Recht des Urhebers zu bestimmen, dass Dritte, von der Benutzung der Software ausgeschlossen werden. Genau aus diesem Grund bedürfte ich auch einer Einwilligung durch SAP, bevor ich mich ans Werk machen würde, 100 Kopien von deren Software zu erstellen. Diese Einwilligung stellt jetzt im Rechtsinne nichts anderes dar, als die Einräumung eines bestimmten Nutzungsrechtes an der Software, und genau dieses Nutzungsrecht ist gemeint, wenn von der Lizenz gesprochen wird. So einfach das klingt, so schwer kann es in der Praxis sein, die Einräumung von Nutzungsrechten interessengerecht in einem Vertrag rechtlich umzusetzen. Dazu möchte ich Ihnen gerne mal den folgenden, vertraglichen Auszug zeigen, der genau dieses Thema zum Vertragsgegenstand hat:
"Ist die Erstellung von Individualsoftware oder von Anpassungen der Standard- oder Individualsoftware auf Quellecodeebene vereinbart, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Nutzungsrechte an diesen Leistungen jeweils zum Zeitpunkt ihrer Erstellung ein.
Das Nutzungsrecht umfasst:
So, jetzt habe ich mich auch lang genug bei dem Begriff „Lizenz“ aufgehalten. Zu guter letzt noch eine schöne Definition des Begriffes „Lizenz“:
Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Dieses eingeräumte Recht nennt man dann Nutzungsrecht, wobei es sich in der Praxis immer mehr einzubürgern scheint, dass Nutzungsrechte als „Lizenzen“ bezeichnet werden.
Ich möchte es Ihnen gerne zugeben. Als ich mich zum ersten Mal mit dem Thema IT-Lizenzmanagement beschäftigte habe, bin ich recht blauäugig rangegangen. Ich habe mich gefragt, warum man nun um Himmelswillen auch noch Lizenzen managen sollte. Ist dies nicht wiederum ein Ausdruck des typischen deutschen Ordnungswahns, eines überbordenden Ordnungsfimmels? Hierzulande wird doch schon alles inventarisiert und nummeriert, katalogisiert etc.etc. das reicht vom Faxgerät, über den Schreibtisch bis hin zum Briefbeschwerer. Soll man jetzt auch noch anfangen Rechte zu inventarisieren, aufzunehmen, zu nummerieren, am besten noch mit einem Stempel zu versehen etc.etc. – wo soll diese Ordnungswut noch hinführen? Nur, ich konnte mir diese sehr träge Herangehensweise an das Thema IT-Lizenzmanagenemt erlauben. Schließlich stellen sich ja in meiner Kanzlei hier keine besonderen Problematiken. Anwälte brauchen letztlich nur drei verschiedene Lizenzen und zwar für ein Betriebssystem, für ein Office-Paket und am besten noch für ein Rechtsanwaltunterstütztungssystem (RA-Micro, wie nennt man das ?). Wir sind (noch) 4 Anwälte, das ergibt 4 x 3, also 12 Lizenzen und Schluss.
Nur, in einem Unternehmen kann sich die Situation ganz anders, nämlich sehr viel unübersichtlicher darstellen, gerade weil hier eben die Zahl der Mitarbeiter sehr viel höher und zu-dem unter Umständen auch einer recht hohen Fluktuation unterworfen sein kann. Hat man hier kein Überblick, welche Software in welcher Häufigkeit eingesetzt wird, kommt es innerhalb kürzester Zeit zu einer Unter- oder zu einer Überlizenzierung. Beides kann dem Unternehmen sehr viel Geld kosten und stellt zudem rechtlich einen unbefriedigenden Zustand dar, der wiederum zivil- wie auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Ich verweise da auf meine Einführung. Daher, ein effizientes IT-Lizenzmanagement ist in jedem (!) Unternehmen und übrigens auch der öffentlichen Hand unabdingbar. Besteht dessen Funktion doch gerade darin
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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