Häufige Fragen zu Vertriebsbeschränkungen, Preisbindungen etc.

veröffentlicht von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 21.04.2010, 12:44 Uhr
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5. Warum führte die Kommission die Marktanteilschwelle eines Käufers ein?

Lieferanten wie auch Käufer können ihre Marktmacht verwenden, um vertikale Beschränkungen zum letztendlichen Nachteil der Verbraucher aufzuerlegen. Die Einführung der Marktanteilschwelle eines Käufers ist besonders nützlich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), weil ihnen höchstwahrscheinlich (als Konkurrenten des mächtigen Käufers oder als ein Lieferant, der die Marktmacht des Käufers nicht anfechten kann) von käufergeführten vertikalen Beschränkungen Schaden zugefügt werden wird.

6. In welchem Umfang können Lieferanten Vertriebsbeschränkungen ihrer Produkte im Internet durchsetzen?

Lieferanten sollten normalerweise frei über die Anzahl und Art der Vertriebshändler, die sie in ihren Vertriebssystemen haben wollen, entscheiden können. Sie können zum Beispiel nur an Kettenläden verkaufen, die eine einheitliche Verkaufsumgebung haben oder nur an Geschäfte in exklusiven Gebieten, die einen besonderen Service anbieten. Allgemein gesehen können Lieferanten nur an Vertriebshändler verkaufen wollen, die in einem Laden oder in mehreren physisch präsent sind (sogenannte "Ziegel und Mörtel-Präsenz"), wo die Waren der Lieferanten berührt, gerochen, getestet, usw. werden können.

Sobald jedoch ein Lieferant einen Vertriebshändler in sein Vertriebssystem zugelassen hat, kann dieser den Vertriebshändler nicht daran hindern, eine Webseite zu betreiben und Produkte online zu verkaufen. Die neuen Leitlinien liefern Beispiele von Online-Verkaufsbeschränkungen, die Kernbeschränkungen des Wettbewerbs sind und dessen Gegenstand es ist, Märkte zum Nachteil der Verbraucher und des Binnenmarktes zu segmentieren. Solche Beschränkungen könnten eine Verpflichtung beinhalten, die einem Vertriebshändler auferlegt, automatisch Kunden weiterzuleiten oder eine Verkaufstransaktion zu beenden, wenn die Kreditkartendaten eine Adresse außerhalb des Gebiets zeigen, dem ein vorgegebener Vertriebshändler zugeordnet worden ist.

Jedoch können bestimmte vertikale Beschränkungen von Online-Verkäufen gerechtfertigt werden, wenn sie Verbrauchern zu Gute kommen. Zum Beispiel kann ein Lieferant wie bei Offline-Verkäufen verlangen, dass in einem selektiven Vertriebssystem ein Vertriebshändler online nicht über eine Webseite verkaufen darf, die nicht den vereinbarten Qualitätsnormen entspricht bzw. nicht an unbefugte Vertriebshändler verkaufen kann. Im Falle des Alleinvertriebs kann der Lieferant den Vertriebshändler auffordern, nicht aktiv online Kundengruppen oder Einzelkunden auf Gebieten anzusprechen, die ausschließlich anderen Vertriebshändlern des Lieferanten reserviert sind. Dem exklusiven Vertriebshändler muss es jedoch freigestellt sein, an Kunden zu verkaufen, die sich aus eigener Initiative mit ihm in Verbindung setzen d.h. "passive Verkäufe" tätigen.

7. Wie wird die Kommission den Wettbewerb auf Märkten gewährleisten, die sehr konzentriert sind?

Wenn eine Mehrheit der Hauptlieferanten auf einem Markt selektive Vertriebssysteme hat, kann der Verlust des Wettbewerbs auf dem Vertriebsniveau signifikant sein. Es ist möglich, dass bestimmte Arten von Vertriebshändlern vom Markt ausgeschlossen werden. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko der Absprache zwischen diesen Hauptlieferanten. Ausschluss (oder Präklusion) potentiell effizienterer Vertriebshändler ist ein immanentes Risiko selektiver Vertriebssysteme, weil diese Systeme es Lieferanten ermöglichen, Verkäufe von ihren berechtigten Händlern an unbefugte Händler zu unterbinden und somit unbefugte Händler daran hindern, Lieferungen zu erhalten.

Der Druck von verschiedenen Vertriebsformaten wie zum Beispiel Discountgeschäften oder billigeren ausschließlich Online-Vertriebshändlern ist gut für den Wettbewerb. Die Präklusion dieser Vertriebsformate könnte entweder aus der kumulativen Anwendung selektiver Vertriebe auf einem Markt (die Hauptlieferanten haben alle selektive Vertriebssysteme) oder aus den Aktionen eines einzelnen Lieferanten mit einem Marktanteil über 30% entstehen. In beiden Situationen würde der Mangel an Wettbewerbsdruck von Preisdiscounters oder billigeren ausschließlich Online-Vertriebshändlern die Möglichkeiten für Verbraucher verringern, deren spezifische Vorteile zu nutzen, die von diesen alternativen Formaten - wie zum Beispiel niedrigere Preise, mehr Transparenz und größerer Zugang - angeboten werden. In solchen Fällen kann die Kommission herausfinden, dass es ungerechtfertigte Wettbewerbsbeschränkungen gibt, und kann einschreiten oder den Nutzen der Gruppenfreistellungsverordnung zurückziehen.

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