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Wenn Sie keine neuen, noch nicht registrierten Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringen, dann müssen Sie sich auch nicht registrieren. Allerdings dürfte es schwierig für Sie sein, sicherzustellen, dass Sie tatsächlich nur bereits registrierte Verpackungen verwenden. Denn Sie müssen berücksichtigen, dass auch Füllmaterial wie Styropor etc. registriert sein muss. Da es mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2009 keine Pflicht mehr gibt, ein Registrierungssymbol auf registrierten Verpackungen anzubringen, werden Sie entsprechende Verpackungen kaum identifizieren können. Im Zweifel sollten Sie es sich am besten von Ihrem Lieferanten schriftlich bestätigen bzw. nachweisen lassen, dass alle Verpackungsmaterialien bereits entsprechend vorschriftsmäßig registriert sind.
Dies gilt auch für Versandverpackungen von der Deutschen Post AG (wie Luftpolsterumschläge und Briefumschläge). Auch hier sollten Sie sich unbedingt über den Stand der Registrierung informieren.
Grundsätzlich und zusammenfassend gilt: Alles, was Sie als Händler an den Endkunden schicken (Produktverpackung, Versandkarton oder Versandtasche und Füllmaterial), muss ordnungsgemäß registriert sein – entweder von jemandem vor Ihnen in der Lieferkette oder von Ihnen.
Update: Ausgenommen sind Sie von der Registrierung beim dualen System, wenn Sie zu 100% Verpackungsmaterial aus Biokunststoffen verwenden, dass die Anforderungen des §16 VerpackV erfüllt. Informationen hierzu finden Sie unter www.biobiene.com.
Update: Zum Thema "gebrauchte Verpackungen" beschloss die LAGA am 30.10.2008:
Auch bei einem Einsatz von gebrauchten Verpackungen, z. B. von gebrauchten Kartons als Versandmaterial im Versand- und Internethandel, können die Voraussetzungen für eine Lizenzierungspflicht dieser Verpackungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VerpackV (neu) vorliegen. Eine Lizenzierungspflicht besteht dann nicht, wenn die gebrauchten Verpackungen schon einmal bei einem dualen System nach § 6 Abs. 3 VerpackV lizenziert wurden und sie noch nicht von einem dualen System erfasst wurden. Die Darlegungslast liegt dabei bei derjenigen Person, die die mit Ware befüllte gebrauchte Verkaufsverpackung in Verkehr bringt.
Das heißt übersetzt, dass derjenige, der gebrauchte Verpackungen einsetzt, nachweisen können muss („Darlegungslast“), dass diese schon einmal bei einem Dualen System lizenziert waren.
Wenn Sie Verpackungen versenden, die nicht registriert sind, dann kann das rechtliche Folgen haben. Zum einen müssen Sie dann mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen rechnen. Zum anderen drohen Ihnen heftige Bußgelder. Nach § 15 Nr. 4 und 7 der Verpackungsverordnung handelt derjenige ordnungswidrig im Sinne des § 61 I Nr. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 I 1 Verpackungsverordnung nicht an einem flächendeckenden Rücknahmesystem beteiligt bzw. entgegen § 6 I 3 eine Verkaufsverpackung an Endverbraucher abgibt. Nach § 61 III Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden – pro Verstoß.
Grundsätzlich vorneweg: Ab 1.1.2009 müssen Kennzeichnungssymbole wie der Grüne Punkt nicht mehr auf registrierten Verpackungen angebracht werden. Somit kann man manchen Verpackungen – nämlich denjenigen, die über kein solches Symbol verfügen – nicht mehr ansehen, ob sie tatsächlich schon registriert sind.
Möglicherweise wird sich jedoch ein Markt auftun und es werden von entsprechenden Anbietern bereits ordnungsgemäß registrierte Verpackungen angeboten. Allerdings lässt sich dies im Moment noch nicht überschauen. Sicherlich wird es Anbieter geben, die diese Marktlücke füllen wollen. Allerdings müssen Sie sorgfältig handeln: Wenn Sie beispielsweise bei Ebay Direkt-Importe verkaufen, so ist die normale Produktverpackung in aller Regel noch nicht registriert, da sie direkt aus dem Ausland kommt. Dann müssten Sie diese Verpackungen registrieren lassen, selbst wenn Sie ansonsten nur registrierte Versandmaterialien verwenden.
Update: Auch hierzu erfolgte am 30.10.2008 ein Beschluss der LAGA (unter Vorbehalt der Zustimmung der Umweltministerkonferenz):
Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt (insbesondere Versandpakete von Internet- und Versandhandel - einschließlich Direktvertrieb), ist als eine Verkaufsverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VerpackV, aber nicht als Serviceverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 VerpackV einzustufen.
Damit ist eine Vorablizenzierung durch den Versandverpackungshersteller / - händler nicht möglich.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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45 Kommentare
Kommentar von Lily
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
ich verschicke eine ganz kleine Menge(ca. 50) gebrauchter Kartons im Jahr. Muß ich mich da an der Verpackungsordnung beteiligen. LG Lily
Kommentar von Daniel
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Gibt es die Möglichkeit, dass sich kleine Onlinehändler zusammenschliessen. Ich habe z.B. nur ca. 50 Kartons im Jahr zu verschicken. Könnte ich mich mit einem anderen Onlinehändler der ebenfalls nur... » Weiterlesen
Kommentar von Viel Lärm um Nichts !
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Dies ist eine Verpackungsverordnung von Politikern erstellt und von Juristen kommentiert. Was kann dabei nur rauskommen ? - Viel Lärm um nichts Ich lasse es darauf ankommen und nutze das... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Wozu soll diese ganze Verpackungsverordnung eigentlich gut sein? Was ist Sinn und Zweck des ganzen? Müllvermeidung kann ich nicht erkennen. mg Det
Kommentar von Rainer
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Kann mir jemand sagen, wie ich Versandverpackungen behandeln soll oder muß, die ich aus einem Nicht-EG-Land bekomme, und hier weiter verschicke. Ich kenn doch gar nicht das Gewicht der... » Weiterlesen
Kommentar von Annamäusi
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Wie sieht es denn aus, wenn ich z.B. bei ebay verkaufe und meine Verpackung mit in mein Angebot setze: Verkaufe hübsches Set: Blumenvase, alte Zeitung und Pappkarton Dann müsste die Zeitung,... » Weiterlesen
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