Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

E-Commerce mit Österreich, Teil 3: Probleme rund um den elektronischen Kundenkontakt

06.11.2012, 17:50 Uhr | Lesezeit: 4 min
von Mag. iur Christoph Engel
E-Commerce mit Österreich, Teil 3: Probleme rund um den elektronischen Kundenkontakt

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Österreich E-Commerce (AGB)" veröffentlicht.

Für deutsche e-Trader drängt es sich geradezu auf, auch den österreichischen Markt zu beliefern: Die Kundschaft dort spricht (fast) die gleiche Sprache, zahlt in der gleichen Währung und ist nur einen Grenzübertritt entfernt. Außerdem ist es im Zeitalter der digitalen Kommunikation überhaupt kein Problem mehr, auch zu weit entfernten Kunden Kontakt zu halten. Allerdings sollte bedacht werden, dass die deutsche Rechtslage an der Grenze endet – und das Recht in Österreich hat einige Eigenheiten aufzubieten, wenn es um e-Mails, Newsletter und Anrufe beim Verbraucher geht.

Spam ist nicht nur lästig, sondern auch teuer: Laut einer Studie von 2009 geistern jährlich 62 Billionen Spam-Mails durchs Netz und vergeuden ca. 33 Milliarden KWh Strom und ca. 100 Milliarden Stunden Arbeitszeit. Je nach Schätzung sind 89 bis 97% aller versandten e-Mails Spam, die weltweite Online-Community zahlt so unbewusst etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr drauf. Angesichts dieser Probleme hat man sich in Österreich dazu entschlossen, eine eigene Regelung gegen Spam in das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) aufzunehmen.

Kontakt per e-Mail

Der Kundenkontakt per e-Mail (beachte: österr. „das“ e-Mail!) ist in § 107 Abs. 2-6 TKG geregelt; hierzu zählt auch das Versenden von SMS oder anderer „elektronischer Post“. Gem. § 107 Abs. 2 TKG ist das Versenden von e-Mails grundsätzlich nur mit vorhergehender Einwilligung des Empfängers statthaft, wenn die e-Mails der Direktwerbung dienen oder sie an mehr als 50 Adressaten versandt werden. Gerade die letzte Einschränkung ist in der Praxis problematisch: Sie betrifft gerade nicht nur Werbe-Mails, sondern jede Art von e-Mail, die mehr als 50 Empfänger erreichen soll – etwa auch reine Informationsschreiben, Einladungen zu Feiern/Kongressen/etc. oder die übliche (elektronische) Weihnachts- und Neujahrspost.

Die Einwilligung muss grundsätzlich auf einem anderen Kommunikationsweg eingeholt werden, eine vorhergehende e-Mail etwa des Inhalts „Sind sie mit Werbung einverstanden?“ ist ebenso unzulässig.

Banner Premium Paket

Ausnahmen

Die vorhergehende Einwilligung muss nicht eingeholt werden, wenn die Kontaktdaten des Kunden direkt im Rahmen eines Geschäftskontaktes vom Kunden erhoben wurde und die e-Mail der Direktwerbung für eigene, ähnliche Produkte/Dienste dient und der Kunde jederzeit die (kostenlose und einfache) Möglichkeit hat, weitere e-Mails abzulehnen und der Kunde nicht in der „Robinson-Liste“ gelistet ist (vgl. § 107 Abs. 3 TKG) .

Mit anderen Worten: Einem bereits belieferten Kunden dürfen Werbe-Mails geschickt werden, wenn dieser im Rahmen des ersten Geschäfts seine e-Mail-Adresse bekanntgegeben und die Zusendung von Werbung nicht verboten hat. Zusätzlich stellt hier die Robinson-Liste eine besondere Hürde dar.

Die Robinson-Liste

Eine weitere Spezialität des österreichischen Internetrechts ist die[ Robinson-Liste](http://www.rtr.at/de/tk/E_Commerce_Gesetz) (vgl. § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz/ECG). In diese Liste kann sich jeder aufnehmen lassen, der keine Werbe-Mails ohne vorhergehende Anforderung erhalten will – und die Unternehmer, die solche e-Mails verschicken wollen, müssen diese Liste auch beachten, d.h. sie müssen die Robinson-Liste regelmäßig anfordern und mit ihren e-Mail-Verteilern abgleichen. In der Praxis ist das für Unternehmer natürlich eine unangenehme Mehrarbeit.

Weitere Vorschriften

Wer kommerzielle e-Mails verschickt, sollte noch die folgenden Vorschriften aus § 107 Abs. 5 TKG beachten:

  • Die Identität des Absenders darf nicht verschleiert werden (N° 1).
  • Die Vorschriften aus § 6 Abs. 1 ECG müssen eingehalten werden (N° 2); auch in der e-Mail verlinkte Websites müssen diese Vorschrift beachten (N° 3)!
  • Es muss eine Adresse bekanntgegeben werden, an die der Kunde sich wenden kann um weitere Werbe-Mails abzubestellen (N° 4).

Hinzu kommt natürlich die allgemeine Impressumspflicht für den kommerziellen Schriftverkehr.

Telefonkontakt

Auch für Werbe-Anrufe (incl. Fax) gelten ähnliche Vorschriften (vgl. § 107 Abs. 1-1a TKG) . Ohne vorhergehende Einwilligung sind Anrufe zu Werbezwecken („cold calling“) grundsätzlich verboten; eine einmal erteilte Einwilligung kann auch jederzeit widerrufen werden. Grundsätzlich ist es im kommerziellen Telefon-/Faxverkehr verboten, die eigene Rufnummer zu unterdrücken oder zu verfälschen!

Geltung für grenzüberschreitende Aktivitäten

Die vorstehenden Grundsätze gelten grundsätzlich für jede Kontaktaufnahme zu einem österreichischen Kunden, egal wo der Kontaktsuchende seinen Sitz hat (vgl. § 107 Abs. 6 TKG) .

Kommentar

Wenn es um Kundenkommunikation per E-Mail oder Telefon geht, ist die österreichische Rechtslage leider etwas heikel. Zu beachten sind insbesondere die 50-Empfänger-Grenze aus § 107 Abs. 2 N° 2 TKG sowie die Robinson-Liste gem. § 7 Abs. 2 ECG. Gerade letztere sorgt beim Unternehmer für eine gewisse Mehrarbeit. Die vorstehenden Grundsätze sollten jedoch durchaus beachtet werden, um Ärger mit der österreichischen Exekutive zu vermeiden und vor allem nicht unangenehm bei potenziellen Kunden in Österreich aufzufallen – die kennen die ihre Rechtslage zu Spam in der Regel ganz gut.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Marco Birn - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich verpflichtend
(23.01.2023, 13:26 Uhr)
Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich verpflichtend
Frage des Tages: Kann ich die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei auch als Händler mit Sitz in Österreich nutzen?
(02.06.2022, 14:56 Uhr)
Frage des Tages: Kann ich die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei auch als Händler mit Sitz in Österreich nutzen?
Verpackungen für Österreich lizenzieren
(14.12.2021, 13:38 Uhr)
Verpackungen für Österreich lizenzieren
Gastbeitrag: Verpackungslizenzierung in Österreich – verpflichtend auch für Online-Händler!
(02.09.2020, 16:10 Uhr)
Gastbeitrag: Verpackungslizenzierung in Österreich – verpflichtend auch für Online-Händler!
Verbraucherinformationen im Onlinehandel in Österreich: Von Händlern und Hellsehern
(05.10.2018, 08:51 Uhr)
Verbraucherinformationen im Onlinehandel in Österreich: Von Händlern und Hellsehern
IT-Recht Kanzlei stellt aktualisierte AGB für Online-Händler bereit, die Waren oder Dienstleistungen in Österreich vertreiben
(26.06.2018, 09:34 Uhr)
IT-Recht Kanzlei stellt aktualisierte AGB für Online-Händler bereit, die Waren oder Dienstleistungen in Österreich vertreiben
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei