Verkauf von Bio-Produkten: Die Öko-Kontrollnummer

von Fabian Karg, 10.05.2011, 19:57 Uhr
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Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits mehrfach berichtete unterliegen Online-Händler, die Bio-Produkte verkaufen, einer Kontrollpflicht. Jede Kontrollstelle verfügt dabei über eine eigene „Öko-Kontrollnummer“, die auch veröffentlicht werden muss. Um diese ominöse Nummer drehen sich jedoch entscheidende Fragen:

  • Welche Kontrollnummer ist zu veröffentlichen?
  • Die der Kontrollstelle des Online-Händlers oder des Produzenten?
  • Wo genau ist diese Kontrollnummer auf der Webseite anzugeben?

Woraus ergibt sich die Kontrollpflicht für Bio-Händler?

Nach der EG-Öko-Verordnung 834/2007 in Verbindung mit dem „Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus“ (kurz: ÖLG) müssen sich so gut wie alle, die gewerblichen Bio-Produkten verkaufen, kontrollieren lassen.

Warum unterliegen Online-Händler überhaupt der Kontrollpflicht?

Die Auslegung des EU-Rechts ist in den verschiedenen Bundesländern nicht einheitlich, weshalb umstritten ist, ob Online-Händler sich überhaupt kontrollieren lassen müssen. Knackpunkt ist die Ausnahmeregelung des § 3 Abs. 2 ÖLG, wonach Einzelhändler die „direkt“ an Endkunden verkaufen keiner Kontrollpflicht unterliegen. Gestritten wird nun darüber, ob ein Online-Versandhändler noch direkt an den Endkunden verkauft oder nicht. Weitere Details zu dieser Problematik lesen Sie in diesem Beitrag.

Aufgrund von Abmahnungen zahlreicher Online-Händler durch die Wettbewerbszentrale ist es jedoch dringend angebracht sich auch als Online-Händler kontrollieren zu lassen.

Was ist die Öko-Kontrollnummer überhaupt?

Jede der zugelassenen Öko-Kontrollstellen hat eine einmalige sogenannte Kontrollnummer, durch welche eine schnelle Rückverfolgung der Produktzutaten gewährleistet werden soll. Die Nummer ist wie folgt aufgebaut: DE-Öko-000

Dabei stehen die ersten beiden Zeichen für das Zulassungsland der Kontrollstelle und die dreistellige Ziffer am Ende ist die Nummer der jeweiligen Kontrollstelle.

Welche Kontrollnummer muss angegeben werden?

Es muss immer die Kontrollnummer der Kontrollstelle angegeben werden, die den Online-Händler überprüft hat.

Wo muss die Kontrollnummer angegeben werden?

Hier sind sich derzeitig die Behörden der Bundesländer nicht einig. Manchen reicht die Angabe der Öko-Kontrollnummer im Impressum, andere möchten die Nummer auf jeder Artikelseite sehen.

Daher der Rat der IT-Recht-Kanzlei: Wählen Sie den sichersten Weg und binden Sie die Öko-Kontrollnummer auf jeder Artikelseite ein!

Autor:
Fabian Karg
(jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei)
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