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Die Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung wurde im BGBl. I 2008, 855 vom 26.05.2008 Nr. 19 verkündet. Sie tritt mit Wirkung vom 31.12.2007 in Kraft.
Die zulässige Verwendung von beschichtetem mikrofeinem Zinkoxid als UV-Filter in kosmetischen Mitteln ist gemäß § 3b Abs. 7 Satz 1 der Kosmetik-Verordnung bis zum 31.12.2007 befristet. Mit dieser Verordnung wird die nationale Zulassung um drei Jahre bis zum 31.12.2010 verlängert, da das Bundesinstitut für Risikobewertung auf der Basis der bisher vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse aus gesundheitlicher Sicht keine Bedenken hiergegen habe und eine Entscheidung hierüber auf europäischer Ebene in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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